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Nachfristsetzung

Nachfristsetzung bezeichnet im deutschen Vertragsrecht das Setzen einer weiteren, angemessenen Frist zur Leistungserbringung, nachdem der Schuldner die ursprüngliche Frist für die vertraglich geschuldete Handlung nicht eingehalten hat. Ziel ist es, dem Schuldner nochmals Gelegenheit zu geben, die Pflicht zu erfüllen, bevor der Gläubiger andere Rechtsfolgen zieht. Die Nachfrist ist damit ein rechtlicher Schritt vor dem Rücktritt vom Vertrag oder vor der Geltendmachung von Schadensersatz.

Rechtliche Grundlage und Anforderungen: Grundsätzlich führt das Setzen einer Nachfrist zu den Rechten des Gläubigers aus

Anwendungsbereiche und Folgen: Nachfristsetzung kommt häufig bei Nicht- oder Schlechterfüllung von Verträgen vor, etwa bei Lieferungen,

Praktische Hinweise: Die Frist muss angemessen bemessen sein, abhängig von Art, Umfang und Umständen der Leistung.

§
281
BGB
(Rücktritt
wegen
Pflichtverletzung).
Der
Gläubiger
muss
dem
Schuldner
eine
angemessene
Frist
setzen,
innerhalb
derer
dieser
die
Leistung
zu
erbringen
hat.
Verfolgt
der
Schuldner
innerhalb
dieser
Frist
keine
Leistung,
kann
der
Gläubiger
vom
Vertrag
zurücktreten,
Schadensersatz
verlangen
oder
bereits
eingeleistete
Leistungen
anpassen.
In
bestimmten
Fällen
kann
eine
Nachfristsetzung
entbehrlich
sein,
etwa
wenn
erhebliche
Gründe
vorliegen,
die
eine
sofortige
Rücktrittsberechtigung
begründen,
oder
wenn
die
Leistung
unmöglich
geworden
ist
oder
eine
feste
Frist
im
Vertrag
vorgesehen
ist.
Reparaturen
oder
Bauleistungen.
Ist
die
Nachfrist
verstrichen,
ohne
dass
der
Schuldner
erfüllt
hat,
erhält
der
Gläubiger
das
Recht
zum
Rücktritt,
zur
Nacherfüllung,
zum
Schadensersatz
oder
zu
anderen
vertraglich
vorgesehenen
Rechtsfolgen.
Die
konkrete
Folge
hängt
vom
Einzelfall,
der
Art
der
Pflicht
und
den
vertraglichen
Vereinbarungen
ab.
Schriftliche
Formulierung
wird
oft
empfohlen,
um
Beweissicherung
zu
erleichtern.
In
der
Praxis
wird
die
Nachfrist
häufig
in
B2B-
wie
auch
in
Verbraucherbeziehungen
genutzt,
um
Rechtswege
effizient
zu
gestalten.