Nachfristsetzung
Nachfristsetzung bezeichnet im deutschen Vertragsrecht das Setzen einer weiteren, angemessenen Frist zur Leistungserbringung, nachdem der Schuldner die ursprüngliche Frist für die vertraglich geschuldete Handlung nicht eingehalten hat. Ziel ist es, dem Schuldner nochmals Gelegenheit zu geben, die Pflicht zu erfüllen, bevor der Gläubiger andere Rechtsfolgen zieht. Die Nachfrist ist damit ein rechtlicher Schritt vor dem Rücktritt vom Vertrag oder vor der Geltendmachung von Schadensersatz.
Rechtliche Grundlage und Anforderungen: Grundsätzlich führt das Setzen einer Nachfrist zu den Rechten des Gläubigers aus
Anwendungsbereiche und Folgen: Nachfristsetzung kommt häufig bei Nicht- oder Schlechterfüllung von Verträgen vor, etwa bei Lieferungen,
Praktische Hinweise: Die Frist muss angemessen bemessen sein, abhängig von Art, Umfang und Umständen der Leistung.