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Mandatsverträgen

Mandatsverträge sind Vertragsverhältnisse, in denen ein Mandant einem Beauftragten die Erledigung bestimmter Aufgaben überträgt. Ziel ist die sachgerechte Durchführung von Rechts-, Wirtschafts- oder Verwaltungsaufgaben im Namen des Mandanten. Der Leistungsumfang, das Ziel, der zeitliche Rahmen und oft auch die Vergütungsregelungen werden im Mandatsvertrag festgelegt.

Typische Anwendungsbereiche sind rechtliche Beratung und Vertretung, steuerliche oder wirtschaftliche Beratung, Vermittlungs- oder Verwaltungsaufgaben sowie Notariat

Wichtige Vertragsinhalte sind Leistungsumfang und Zielsetzung, Dauer oder Kündigungsmodalitäten, Vergütung und Abrechnungsmodalitäten, sowie etwaige Spesen oder

Form und Rechtswahl: In vielen Rechtsordnungen genügt eine mündliche Vereinbarung, dennoch ist eine schriftliche Festlegung üblich

Bedeutung und Praxis: Mandatsverträge schaffen klare Verantwortlichkeiten, fördern Transparenz und ermöglichen eine spezialisierte, zielorientierte Zusammenarbeit zwischen

oder
Freiberufler-Dienstleistungen.
Der
Mandant
legt
die
Aufgabenstellung
fest,
der
Beauftragte
verpflichtet
sich
zu
sorgfältiger
Bearbeitung,
Treuepflicht,
Verschwiegenheit
und
Berichterstattung
über
den
Fortgang
der
Arbeiten.
Gegenseitig
bestehen
Mitwirkungs-
und
Informationspflichten,
insbesondere
bzgl.
notwendiger
Unterlagen
und
rechtzeitiger
Mitteilungen.
Erfolgsprämien.
Haftungsfragen
werden
in
der
Regel
soweit
möglich
vertraglich
geregelt;
dabei
gelten
gesetzliche
Haftungsnormen
für
Fehler
oder
Pflichtverletzungen.
Hinweise
zu
Vertraulichkeit,
Datenschutz
und
Interessenkonflikten
ergänzen
oft
den
Vertrag.
und
sinnvoll,
insbesondere
bei
hohen
Beträgen
oder
sensiblen
Aufgaben.
Der
Mandatsvertrag
unterliegt
in
der
Regel
dem
jeweiligen
nationalen
Recht
des
Vertragsortes;
Gerichtsstand
und
Streitbeilegung
werden
häufig
im
Vertrag
bestimmt.
Mandant
und
Beauftragtem.
Sie
sind
besonders
in
professionellen
Dienstleistungsfeldern
verbreitet.