Mandatsverträgen
Mandatsverträge sind Vertragsverhältnisse, in denen ein Mandant einem Beauftragten die Erledigung bestimmter Aufgaben überträgt. Ziel ist die sachgerechte Durchführung von Rechts-, Wirtschafts- oder Verwaltungsaufgaben im Namen des Mandanten. Der Leistungsumfang, das Ziel, der zeitliche Rahmen und oft auch die Vergütungsregelungen werden im Mandatsvertrag festgelegt.
Typische Anwendungsbereiche sind rechtliche Beratung und Vertretung, steuerliche oder wirtschaftliche Beratung, Vermittlungs- oder Verwaltungsaufgaben sowie Notariat
Wichtige Vertragsinhalte sind Leistungsumfang und Zielsetzung, Dauer oder Kündigungsmodalitäten, Vergütung und Abrechnungsmodalitäten, sowie etwaige Spesen oder
Form und Rechtswahl: In vielen Rechtsordnungen genügt eine mündliche Vereinbarung, dennoch ist eine schriftliche Festlegung üblich
Bedeutung und Praxis: Mandatsverträge schaffen klare Verantwortlichkeiten, fördern Transparenz und ermöglichen eine spezialisierte, zielorientierte Zusammenarbeit zwischen