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Leistungsversprechens

Leistungsversprechen bezeichnet im deutschsprachigen Rechts- und Wirtschaftsraum eine Verpflichtung einer Partei, eine definierte Leistung in erwarteter Qualität oder zu festgelegten Bedingungen zu erbringen. Der Begriff setzt sich aus Leistung (Gebrauchs- oder Dienstleistung) und Versprechen (Verbindlichkeit, Zusage) zusammen. Praktisch wird ein Leistungsversprechen häufig in Verträgen, in Dienstleistungsvereinbarungen (SLA) oder in Werbeaussagen verwendet; es kann sowohl rechtlich bindend als auch unverbindlich sein, je nach Formulierung und Kontext.

Die Rechtswirkung hängt von der konkreten Ausgestaltung ab. In bindenden Verträgen kann ein Leistungsversprechen eine vertragliche

Typische Beispiele sind ein Cloud-Anbieter, der eine Verfügbarkeit von 99,9 Prozent garantiert, oder ein Bauunternehmen, das

Best practice ist eine klare, messbare Formulierung der Leistungsparameter (Zielwert, Zeitraum, Messmethode) und gegebenenfalls SLA-Anhang, der

Pflicht
begründen,
deren
Nichterfüllung
zu
Schadenersatz,
Nacherfüllung,
Minderung
oder
Vertragsauflösung
führen
kann.
Fehlt
eine
klare
Definition
der
Leistungsparameter,
besteht
das
Risiko,
dass
das
Versprechen
schwer
durchsetzbar
ist.
Verbraucherschutz-
und
Wettbewerbsgesetze
verlangen,
dass
Leistungszusagen
zutreffend,
nachvollziehbar
und
nicht
irreführend
sind.
einen
Fertigstellungstermin
fest
zusichert.
Es
kann
sich
auch
um
eine
generische
Werbung
handeln;
dann
ist
es
eher
eine
Marketingaussage
oder
eine
unverbindliche
Leistungsbeschreibung.
Unterscheidungen
zu
Gewährleistung
(gesetzliche
Mängelhaftung)
oder
Garantien
(zusätzliche
freiwillige
Zusagen)
sind
wichtig:
Leistungsversprechen
ergänzen
oder
ersetzen
sie
teilweise,
setzen
aber
oft
klar
definierte
Messgrößen
voraus.
Sanktionen
oder
Vergütungen
festlegt.
Transparenz,
Nachprüfbarkeit
und
angemessene
Fristen
fördern
Rechtsklarheit
und
Kundenvertrauen.