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Leistungsvereinbarung

Eine Leistungsvereinbarung ist ein vertragliches Instrument, das den Umfang, die Qualität und die Vergütung von Gesundheits- oder Sozialdienstleistungen zwischen einem Leistungserbringer – etwa einer Klinik, einer Pflegeeinrichtung oder einem ambulanten Dienst – und einem Kostenträger oder einer öffentlichen Stelle festlegt. Sie dient der Planung, Steuerung und Überwachung von Leistungsangeboten.

Typische Inhalte umfassen den Leistungsumfang und die Zugangskriterien, verbindliche Behandlungsstandards und Qualitätsziele, Anforderungen an Datenerhebung und

Der Ablauf ergibt sich aus Verhandlungen zwischen Trägern, Krankenkassen bzw. Behörden und, falls nötig, Aufsichtsstellen. Die

Als Schwerpunkt ihrer Anwendung ist der Gesundheits- und Sozialbereich. In der Schweiz etwa schließen Spital- und

Berichterstattung,
Abrechnungsmodalitäten,
Laufzeit,
Verlängerung
sowie
Kündigungs-
und
Änderungsregelungen.
Zudem
regelt
sie
Pflichten
zu
Transparenz,
Audits
und
Rechenschaftspflicht.
rechtlichen
Grundlagen
variieren
je
nach
Land
und
Sektor;
Leistungsvereinbarungen
entstehen
häufig
im
Rahmen
von
Rahmenverträgen
oder
sektoralen
Absprachen
und
bilden
die
vertragliche
Grundlage
für
die
Leistungserbringung
und
deren
Finanzierung.
Leistungserbringer
Leistungsvereinbarungen
mit
Krankenkassen
oder
Kantonen,
um
Versorgungspflichten
und
Vergütungen
festzulegen.
Kritisch
wird
häufig
diskutiert,
ob
Verhandlungsmacht,
Bürokratieaufwand
und
eine
zu
enge
Leistungsdefinition
Flexibilität
beeinträchtigen
oder
Kosten
beeinflussen
können.