Versorgungspflichten
Versorgungspflichten bezeichnet in Deutschland die rechtlichen und organisatorischen Verpflichtungen staatlicher Stellen, öffentlich-rechtlicher Einrichtungen oder anderer Akteure, die Bevölkerung oder bestimmte Gruppen zuverlässig mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen zu versorgen.
Dazu gehören Bereiche wie Energie- und Wasserversorgung, Gesundheitsversorgung, Wohnraum, Mobilität, Ernährung und Kommunikation. Die konkrete Ausgestaltung
Rechtliche Grundlage: Die Idee der Daseinsvorsorge ist zentral in der Sozial- und Verwaltungsordnung; sie wird durch
Verantwortungsträger: Kommunen tragen häufig die unmittelbaren Versorgungsaufgaben, Länder setzen überregionale Infrastrukturstandards, der Bund schafft Rechtsrahmen und
Ausgestaltung und Durchsetzung können problematisiert werden: Marktversagen, Finanzierungsfragen, Zugangsgerechtigkeit, Rechtsstreitigkeiten über Leistungsumfang und Leistungsfähigkeit.