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Versorgungspflichten

Versorgungspflichten bezeichnet in Deutschland die rechtlichen und organisatorischen Verpflichtungen staatlicher Stellen, öffentlich-rechtlicher Einrichtungen oder anderer Akteure, die Bevölkerung oder bestimmte Gruppen zuverlässig mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen zu versorgen.

Dazu gehören Bereiche wie Energie- und Wasserversorgung, Gesundheitsversorgung, Wohnraum, Mobilität, Ernährung und Kommunikation. Die konkrete Ausgestaltung

Rechtliche Grundlage: Die Idee der Daseinsvorsorge ist zentral in der Sozial- und Verwaltungsordnung; sie wird durch

Verantwortungsträger: Kommunen tragen häufig die unmittelbaren Versorgungsaufgaben, Länder setzen überregionale Infrastrukturstandards, der Bund schafft Rechtsrahmen und

Ausgestaltung und Durchsetzung können problematisiert werden: Marktversagen, Finanzierungsfragen, Zugangsgerechtigkeit, Rechtsstreitigkeiten über Leistungsumfang und Leistungsfähigkeit.

Siehe auch: Daseinsvorsorge, öffentliche Versorgung.

hängt
vom
Rechtsgebiet
ab
und
umfasst
Aufgaben
der
Kommunen,
Länder
und
des
Bundes,
oft
vermittelt
durch
rechtliche
Regelungen,
Genehmigungen,
Planungen
und
öffentliche
Aufträge.
Verfassungsrecht
(z.
B.
Grundrechte,
Sozialstaatsprinzip)
sowie
durch
sektorspezifische
Gesetze
getragen,
etwa
im
Energierecht,
Wasserrecht,
Gesundheitsrecht,
Miet-
und
Baurecht.
Förderprogramme.
In
Krisen-
oder
Notstandslagen
erweitern
sich
die
Versorgungspflichten
auf
Notfallmaßnahmen
und
Katastrophenschutz.