Kreditbeziehungen
Kreditbeziehungen bezeichnen die vertragliche Beziehung zwischen Kreditgebern und Kreditnehmern, in der dem Kreditnehmer Geld oder eine Kreditlinie gegen Zahlung von Zinsen überlassen wird. Kreditgeber können Banken, Finanzdienstleister oder private Geldgeber sein, Kreditnehmer Privatpersonen oder Unternehmen. Zentrales Ziel der Beziehung ist die Realisierung von Finanzierungsbedürfnissen auf Basis vertraglich vereinbarter Konditionen. Wesentliche Bestandteile sind Betrag, Laufzeit, Zinssatz, Tilgung und ggf. Gebühren sowie Sicherheiten.
Zu den typischen Kreditarten gehören Konsumentenkredite und Ratenkredite, Hypothekendarlehen, Betriebsmittel- oder Investitionskredite sowie Lieferantenkredite oder Kontoüberziehungen
Der Prozess des Kreditwesens umfasst Bonitätsprüfung und Risikobewertung, Vertragsverhandlung, Zins- und Tilgungsvereinbarungen sowie die Überwachung der
Kreditbeziehungen tragen wesentlich zur Finanzierung von privaten Ausgaben, Investitionen und Unternehmensprozessen bei. Sie stehen im Spannungsfeld