Tilgungsvereinbarungen
Tilgungsvereinbarungen sind vertragliche Vereinbarungen zwischen Kreditgeber und -nehmer, in denen die Tilgungs- bzw. Amortisierungslaufbahn eines Darlehens geändert wird. Sie legen fest, wie viel in welchen Raten, zu welchen Terminen und innerhalb welcher Laufzeit zurückgezahlt wird. Dabei können auch Anpassungen des Zinssatzes, von Gebühren oder von Aufschüssen auf Zins- oder Tilgungszahlungen geregelt sein. Ziel ist es meist, die Rückzahlung an die aktuelle finanzielle Situation des Schuldners anzupassen, Zahlungsfähigkeit zu sichern und eine Eskalation wie Zahlungsausfall oder Zwangsvollstreckung abzuwenden.
Inhaltlich beinhalten Tilgungsvereinbarungen typischerweise einen neuen Tilgungsplan, überarbeitete Fälligkeiten, die Höhe jeder Rate, die Gesamtlaufzeit, ggf.
Prozess und rechtlicher Rahmen: Tilgungsvereinbarungen entstehen üblicherweise im Rahmen einer finanziellen Restrukturierung, bei drohendem oder eingetretenem
Auswirkungen: Für den Schuldner können sich kürzere oder längere Laufzeiten, geringere monatliche Belastungen oder längere Zinsbelastungen
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