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Tilgungsvereinbarungen

Tilgungsvereinbarungen sind vertragliche Vereinbarungen zwischen Kreditgeber und -nehmer, in denen die Tilgungs- bzw. Amortisierungslaufbahn eines Darlehens geändert wird. Sie legen fest, wie viel in welchen Raten, zu welchen Terminen und innerhalb welcher Laufzeit zurückgezahlt wird. Dabei können auch Anpassungen des Zinssatzes, von Gebühren oder von Aufschüssen auf Zins- oder Tilgungszahlungen geregelt sein. Ziel ist es meist, die Rückzahlung an die aktuelle finanzielle Situation des Schuldners anzupassen, Zahlungsfähigkeit zu sichern und eine Eskalation wie Zahlungsausfall oder Zwangsvollstreckung abzuwenden.

Inhaltlich beinhalten Tilgungsvereinbarungen typischerweise einen neuen Tilgungsplan, überarbeitete Fälligkeiten, die Höhe jeder Rate, die Gesamtlaufzeit, ggf.

Prozess und rechtlicher Rahmen: Tilgungsvereinbarungen entstehen üblicherweise im Rahmen einer finanziellen Restrukturierung, bei drohendem oder eingetretenem

Auswirkungen: Für den Schuldner können sich kürzere oder längere Laufzeiten, geringere monatliche Belastungen oder längere Zinsbelastungen

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modifizierte
Zinssätze
oder
Gebühren
sowie
Klauseln
zu
Folgen
bei
Zahlungsverzug,
Zins-
oder
Tilgungspausen
und
zusätzlichen
Auflagen
(Covenants).
Oft
wird
auch
geregelt,
unter
welchen
Bedingungen
die
Vereinbarung
weiterbesteht
oder
aufgehoben
wird.
Die
Vereinbarung
sollte
schriftlich
getroffen
und
von
beiden
Parteien
bestätigt
werden;
bei
bestimmten
Kreditformen,
insbesondere
bei
Immobilienkrediten,
können
notarielle
Beurkundung
oder
formale
Änderungsvereinbarungen
erforderlich
sein.
Zahlungsausfall
oder
in
Insolvenzsituationen
als
Teil
eines
Vergleichs
oder
Plans.
Sie
können
freiwillig
vereinbart
oder
als
Reaktion
auf
Forderungen
des
Gläubigers
getroffen
werden.
ergeben;
für
den
Gläubiger
kann
das
Ausfallrisiko
reduziert,
aber
der
Verwaltungsaufwand
erhöht
sein.
See
also:
Debt
restructuring,
loan
modification.