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Kreditarten

Kreditarten bezeichnet die verschiedenen Formen, in denen Kreditgeber Geld an Privatpersonen oder Unternehmen verleihen. Sie unterscheiden sich typischerweise nach Zweck, Laufzeit, Höhe, Sicherheiten und der Zinsstruktur. Eine weitere Einordnung erfolgt nach der Rückzahlungsgestaltung und der Form der Bereitstellung.

Zu den zweckbezogenen Kreditarten gehören Konsumentenkredit oder Ratenkredit für Anschaffungen wie Fahrzeuge oder Elektronik, Immobilien- oder

Sicherungslage und Laufzeit sind weitere Unterscheidungskriterien: Kredite können unbesichert sein (häufig bei Verbraucherkrediten) oder durch Sicherheiten

Kreditformen umfassen auch Kreditlinien wie Kontokorrent- oder Rahmenkredite, die eine flexible Verfügbarkeit innerhalb eines genehmigten Rahmens

Hypothekendarlehen
zur
Finanzierung
von
Immobilien,
Baukredite
für
Bauvorhaben,
Investitionskredite
für
Unternehmensinvestitionen
sowie
Betriebsmittel-
oder
Kontokorrentkredite
zur
Finanzierung
des
laufenden
Umlaufvermögens.
Lieferantenkredit
bezeichnet
ein
Zahlungsziel,
das
Geschäftspartner
gewähren,
während
Avalkredit
oder
Bürgschaft
eine
Garantie
für
Verpflichtungen
darstellt.
wie
Hypothek,
Grundschuld,
Bürgschaften
oder
Pfandrechte
abgesichert
werden.
Laufzeiten
reichen
von
kurz
bis
lang,
wobei
die
Zinsstruktur
fest
oder
variabel
sein
kann.
Tilgungsformen
variieren
ebenfalls:
Ratenkredite
tilgen
regelmäßig,
während
endfällige
Kredite
Zinszahlungen
über
die
Laufzeit
leisten
und
die
Tilgung
am
Ende
erfolgt.
ermöglichen.
Förderkredite
staatlicher
Programme,
zum
Beispiel
von
Förderbanken,
bieten
oft
günstigere
Konditionen
für
definierte
Zwecke
wie
Modernisierung,
Energieeffizienz
oder
Investitionen.
Die
konkrete
Einordnung
richtet
sich
nach
dem
jeweiligen
Vertrag
und
den
Vereinbarungen
zwischen
Kreditgeber
und
Kreditnehmer.