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Kreditbedingungen

Kreditbedingungen bezeichnen die vertraglich festgelegten Modalitäten eines Kredits, die die Gewährung, den Ablauf der Rückzahlung und die Kosten regeln. Sie legen fest, wie viel Geld ausbezahlt wird, über welchen Zeitraum es zurückgezahlt wird und welche Gebühren anfallen. Zudem regeln sie Zinsvereinbarungen, Sicherheiten sowie Kündigungs- oder Vorfälligkeitsregelungen.

Zu den typischen Bestandteilen gehören der Kreditbetrag, die Laufzeit, der Zinssatz (Nominalzins und effektiver Jahreszins), das

Kreditformen unterscheiden sich nach Zinsbindung und Struktur. Typen umfassen Verbraucherkredite und Geschäftskredite; festverzinsliche, variable Zinssätze; Annuitäten-,

Rechtlicher Rahmen: In Deutschland unterliegen Kreditverträge dem BGB, insbesondere Verbraucherkreditregelungen (oft § 488 ff.), sowie der EU-Verbraucherkreditrichtlinie

Praktisch werden Kreditbedingungen genutzt, um Angebote zu vergleichen. Entscheidend sind der effektive Jahreszins, die Gesamtkosten, Laufzeit

Tilgungs-
oder
Rückzahlungsmodell,
Auszahlungsmodalitäten
und
mögliche
Gebühren
(Bearbeitungsgebühren,
Kontoführungsgebühren).
Weiterhin
enthalten
sie
Informationen
zu
Sondertilgungen,
Vorfälligkeitsentschädigungen,
Sicherheiten
(Hypothek,
Bürgschaft,
Grundschuld)
und
gegebenenfalls
Versicherungen,
Verwendungszweck
sowie
Währung.
Tilgungs-
oder
endfällige
Darlehen
sowie
revolvierende
Kreditlinien.
Konditionen
können
fest
über
die
Laufzeit
bleiben
oder
sich
an
Indizes
verändern
(z.
B.
Euribor).
2008/48/EG.
Informationspflichten
vor
Vertragsabschluss
verlangen
Transparenz
über
effektiven
Jahreszins,
Gesamtkosten
und
Risiken;
Verbraucher
genießen
Widerrufs-
und
Kündigungsrechte,
und
Bonität
wird
geprüft.
und
Flexibilität
bei
Tilgung
oder
Sonderzahlungen.
Für
Unternehmen
gelten
zusätzlich
Bonitäts-
und
Sicherheitenanforderungen
sowie
regulatorische
Vorgaben.