EUVerbraucherkreditrichtlinie
Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie (Richtlinie 2008/48/EG) regelt die Vergabe von Verbraucherkrediten in der Europäischen Union. Ziel ist es, Verbraucher vor Überschuldung zu schützen, Transparenz bei Kreditangeboten zu schaffen und vergleichbare Rechtsgrundlagen in den Mitgliedstaaten sicherzustellen. Die Richtlinie gilt für Kreditverträge zwischen Verbrauchern und Kreditgebern und umfasst sowohl stationäre als auch Fernabsatzangebote.
Ziele und Geltungsbereich: Die Richtlinie verpflichtet Kreditgeber zur Bereitstellung klarer, standardisierter Informationen vor Vertragsschluss. Sie verlangt
Vorvertragliche Informationspflichten und Werbung: Vorvertragliche Unterlagen müssen in einem einheitlichen europäischen Format erfolgen, damit Verbraucher Angebote
Vertragsabschluss, Rechte und Pflichten: Der Vertrag soll in der Regel schriftlich oder in einem dauerhaften Medium
Durchsetzung und Umsetzung: Die Richtlinie ist in nationales Recht der EU-Mitgliedstaaten umgesetzt und wird von nationalen