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EUVerbraucherkreditrichtlinie

Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie (Richtlinie 2008/48/EG) regelt die Vergabe von Verbraucherkrediten in der Europäischen Union. Ziel ist es, Verbraucher vor Überschuldung zu schützen, Transparenz bei Kreditangeboten zu schaffen und vergleichbare Rechtsgrundlagen in den Mitgliedstaaten sicherzustellen. Die Richtlinie gilt für Kreditverträge zwischen Verbrauchern und Kreditgebern und umfasst sowohl stationäre als auch Fernabsatzangebote.

Ziele und Geltungsbereich: Die Richtlinie verpflichtet Kreditgeber zur Bereitstellung klarer, standardisierter Informationen vor Vertragsschluss. Sie verlangt

Vorvertragliche Informationspflichten und Werbung: Vorvertragliche Unterlagen müssen in einem einheitlichen europäischen Format erfolgen, damit Verbraucher Angebote

Vertragsabschluss, Rechte und Pflichten: Der Vertrag soll in der Regel schriftlich oder in einem dauerhaften Medium

Durchsetzung und Umsetzung: Die Richtlinie ist in nationales Recht der EU-Mitgliedstaaten umgesetzt und wird von nationalen

Offenlegung
der
Kreditkosten,
einschließlich
des
effektiven
Jahreszinses
(APR),
der
Gesamtkosten,
der
Laufzeit
und
des
Rückzahlungsplans.
Außerdem
sollen
Werbung
und
Angebote
nicht
irreführend
sein,
und
eine
Prüfung
der
Kreditwürdigkeit
des
Verbrauchers
muss
erfolgen,
um
übermäßige
Verschuldung
zu
vermeiden.
vergleichen
können.
Zu
den
Informationen
gehören
Kreditbetrag,
Zinssatz,
Gebühren,
Laufzeit,
Tilgungsplan
sowie
die
Bedingungen
bei
vorzeitiger
Rückzahlung
oder
Nichtzahlung.
Werbung
darf
keine
falschen
oder
täuschenden
Angaben
enthalten.
vorliegen,
mit
Kopie
für
den
Verbraucher.
Der
Verbraucher
erhält
klare
Hinweise
zu
seinen
Rechten,
Pflichten,
möglichen
Gebühren
und
Folgen
von
Zahlungsverzug.
In
der
Regel
besteht
ein
Widerrufs-
oder
Rücktrittsrecht
bei
bestimmten
Vertragstypen,
insbesondere
bei
außerhalb
von
Geschäftsräumen
geschlossenen
Verträgen.
Aufsichtsbehörden
überwacht.
Sie
erleichtert
grenzüberschreitende
Kreditangebote,
da
vergleichbare
Standards
gelten.