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Kennzeichnungsanforderungen

Kennzeichnungsanforderungen beziehen sich auf gesetzliche Vorgaben, nach denen Informationen auf Produkten, Verpackungen oder Begleitdokumenten sichtbar, lesbar und zweckmäßig vermittelt werden müssen. Sie dienen Transparenz, Verbraucherschutz, Risikominimierung und fairen Handel. Die Anforderungen betreffen Gestaltung, Inhalt, Sprache, Format und zeitliche Aktualität der Kennzeichnung.

Zentrale Inhalte einer Kennzeichnung umfassen Produktbezeichnung, Hersteller oder Inverkehrbringer, Herkunft, Chargen- oder Seriennummer, Haltbarkeit oder Verfallsdatum,

Geltungsbereiche: Kennzeichnungspflichten bestehen je nach Produkt- oder Anwendungsbereich. In der EU betreffen sie chemische Stoffe und

Verantwortlichkeiten und Verfahren: Hersteller oder Erstinverkehrbringende tragen primäre Pflicht zur Kennzeichnung; Händler, Importeure und Verlader müssen

Folgen und Trends: Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder, Rückrufe, Marktzugangsbeschränkungen oder Haftungsrisiken. Trends umfassen digitale Kennzeichnungen, barrierearme

Inhaltsstoffe
und
Allergene,
Sicherheits-
oder
Warnhinweise,
Piktogramme
oder
Symbole
(etwa
GHS/CLP
im
europäischen
Raum),
Anwendungs-
oder
Lagerhinweise,
Umwelt-
und
Entsorgungshinweise
sowie
Barcodes
oder
QR-Codes.
Die
Gestaltung
berücksichtigt
Lesbarkeit,
Mindestschriftgrößen
und
eine
sinnvolle
Platzierung
auf
dem
Produktetikett.
Gemische
(CLP-Verordnung),
Lebensmittelkennzeichnung,
Kosmetik,
Arzneimittel
sowie
den
Transport
gefährlicher
Güter
(ADR/RID).
Nationale
Regelungen
können
ergänzend
gelten.
Unterschiede
bestehen
zudem
zwischen
Verbraucherprodukten,
industriellen
Anwendungen
und
spezifischen
Branchen.
sicherstellen,
dass
Produkte
entsprechend
gekennzeichnet
sind.
Dazu
gehören
Übersetzungen,
regelmäßige
Aktualisierung
bei
Gesetzesänderungen,
Dokumentation
und
Rückverfolgbarkeit
sowie
Prüfungen
der
Kennzeichnungen
vor
dem
Marktgang.
Formate,
nachhaltige
Gestaltung
und
stärkere
Transparenz
in
Lieferketten.