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CLPVerordnung

Die CLP-Verordnung, Regulierung (EG) Nr. 1272/2008, regelt in der Europäischen Union die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Ziel ist es, Gefahreninformationen entlang der Lieferkette zu vereinheitlichen und Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Beschäftigte besser zu schützen. Die Regelung basiert auf dem Globalen Harmonisierten System der Vereinten Nationen (GHS) und ersetzt wesentliche Bestimmungen früherer EU-Direktiven.

Zentrales Element der CLP ist die Einstufung von Stoffen und Gemischen in Gefahrenklassen und -kategorien. Dazu

Verantwortlichkeiten liegen hauptsächlich beim Hersteller oder Importeur (Lieferanten) von Stoffen oder Gemischen. Sie sind verpflichtet, die

Zusammenhang mit REACH: CLP liefert die kommunizierbaren Gefährdungsinformationen, während REACH die Erfassung, Bewertung und Registrierung von

gehören
entsprechende
Piktogramme,
Signalwörter,
Gefahren-
und
Sicherheits-Hinweise
(H-
und
P-Sätze).
Auf
der
Verpackung
müssen
diese
Informationen
klar
sichtbar
und
in
den
Amtssprachen
der
EU
angegeben
werden.
Die
Verpackung
selbst
muss
sicher
sein,
den
Gefahrenanforderungen
entsprechen
und
eine
wirksame
Schutzwirkung
bieten.
Stoffe
entsprechend
der
CLP
zu
klassifizieren
und
zu
kennzeichnen
und
die
Verpackung
entsprechend
auszustatten.
Zwischenhändler
und
Anwender
in
der
Lieferkette
müssen
sicherstellen,
dass
Informationen
aus
Kennzeichnungen
und
Sicherheitsdatenblättern
weitergegeben
werden.
Die
Klassifikationsinformationen
werden
in
der
ECHA-Datenbank
C&L
Inventory
veröffentlicht
und
regelmäßig
aktualisiert.
Stoffen
regelt.
Übergangsfristen
sahen
vor,
dass
Stoffe
ab
dem
1.
Dezember
2010
und
Gemische
ab
dem
1.
Juni
2015
gemäß
CLP
eingestuft
und
gekennzeichnet
werden
mussten.
Verstöße
gegen
CLP
können
nationale
Aufsichtsbehörden
sanktionieren.