CLPVerordnung
Die CLP-Verordnung, Regulierung (EG) Nr. 1272/2008, regelt in der Europäischen Union die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Ziel ist es, Gefahreninformationen entlang der Lieferkette zu vereinheitlichen und Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Beschäftigte besser zu schützen. Die Regelung basiert auf dem Globalen Harmonisierten System der Vereinten Nationen (GHS) und ersetzt wesentliche Bestimmungen früherer EU-Direktiven.
Zentrales Element der CLP ist die Einstufung von Stoffen und Gemischen in Gefahrenklassen und -kategorien. Dazu
Verantwortlichkeiten liegen hauptsächlich beim Hersteller oder Importeur (Lieferanten) von Stoffen oder Gemischen. Sie sind verpflichtet, die
Zusammenhang mit REACH: CLP liefert die kommunizierbaren Gefährdungsinformationen, während REACH die Erfassung, Bewertung und Registrierung von