Funktionsweise: Betreiber melden belastbare Kapazitäten und vertragliche Verpflichtungen in Ausschreibungen an. Die Auktionen legen den Preis fest, zu dem Kapazität bezahlt wird. Erfolgreiche Anbieter erhalten Kapazitätszahlungen, oft jährlich oder mehrjährig; bei Nichterfüllung drohen Strafen oder Kürzungen der Zahlungen. Die tatsächliche Lieferung erfolgt im Lieferjahr, das meist mehrjährig geplant ist. Kapazitätsnachweise werden in Zertifikaten oder Verbindlichkeiten geführt.
Gestaltungsformen: Kapazitätsmärkte können auktionierend oder verpflichtungsbasiert organisiert sein. Ressourcen können konventionelle Kraftwerke, Speichersysteme oder Nachfragemanagement umfassen. Typisch gibt es Penalty-Mechanismen, Ausschlüsse oder Rückzahlungen bei Nichtlieferung; die Mechanismen variieren je nach Rechtsrahmen und Markt.
Wirkung: Ziel ist die Gewährleistung der Versorgungssicherheit, insbesondere in Systemen mit hoher Penetration erneuerbarer Energien. Kapazitätsmärkte liefern Investitionsanreize, ergänzen aber die Preisbildung im Energiemarkt und beeinflussen Betriebskosten sowie Investitionszyklen in Kraftwerke und Demand-Response.
Kritik: Kritiker führen höhere Kosten für Verbraucher, Risiko von Überbeschaffung, Verzerrungen von Investitionssignalen und potenzielle Subventionen für unrentable Kapazitäten an. Die Wirksamkeit hängt stark von Regulierung, Marktdesign und Kompatibilität mit Emissionszielen ab.
Beispiele: In den Vereinigten Staaten betreiben PJM, ISO New England und andere ISOs Kapazitätsmärkte (RPM bzw. ähnliche Mechanismen). Großbritannien führt seit 2014 einen Capacity Market im Rahmen der Electricity Market Reform durch. Deutschland hat eine Kapazitätsreserve eingeführt, um Versorgungssicherheit in der Übergangsphase zu unterstützen; in der EU bestehen nationale Kapazitätsmechanismen in mehreren Mitgliedstaaten, deren Vereinbarkeit mit dem Beihilfenrecht geprüft wird.