Nichtlieferung
Nichtlieferung ist ein Begriff des Kauf- und Vertragsrechts, der die Verletzung der Lieferpflicht durch den Verkäufer beschreibt, wenn die bestellte Ware dem Käufer gar nicht oder nicht zum vereinbarten Zeitpunkt übergeben wird. Sie umfasst Fälle vollständiger Nichtlieferung, Teillieferungen oder eine Lieferung, die verspätet erfolgt und damit den Vertragspflichten nicht entspricht. Rechtlich wird häufig zwischen Nichtlieferung, Lieferverzug und Unmöglichkeit der Lieferung unterschieden. Unmöglichkeit tritt ein, wenn die Lieferung objektiv ausgeschlossen ist; Verzug liegt vor, wenn der Verkäufer trotz Zahlungs- oder Leistungsbereitschaft die Lieferung nicht rechtzeitig erbringt.
Rechtsfolgen hängen von der Situation ab. Bei Verzug kann der Käufer dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist
Praktisch bedeuten Nichtlieferung und ihre Rechtsfolgen, dass Belege (Bestellbestätigung, Liefertermine, Kommunikation) wichtig sind. Der Käufer sollte