Lieferpflicht
Lieferpflicht ist die Verpflichtung, den vertraglich vereinbarten Gegenstand zu liefern. In der deutschen Rechtsordnung bedeutet sie zumeist, dass der Verkäufer dem Käufer die Sache übereignen und Eigentum daran verschaffen muss, während der Käufer den Kaufpreis zahlt und die Ware annimmt.
Rechtliche Grundlagen: Im Kaufvertrag regelt § 433 BGB die Pflichten beider Parteien: Der Verkäufer hat die Sache
Inhalt und Ausgestaltung: Typische Ausprägungen der Lieferpflicht umfassen die rechtzeitige Erbringung, fehlerfreie Beschaffenheit und ordnungsgemäße Lieferung
Verletzung und Rechtsfolgen: Bei Lieferverzug oder nicht rechtzeitiger Lieferung kann der Käufer dem Verkäufer eine angemessene
Besonderheiten: Verbraucher- und Geschäftskundenverträge unterliegen teils abweichenden Regeln, insbesondere bezüglich Fristen, Haftung und Rücktrittsrechten. In der