Jugendstrafrechts
Jugendstrafrecht ist der Teil des Strafrechts, der Straftaten junger Menschen behandelt. Es verfolgt überwiegend reform- und erziehungsorientierte Ziele: die Ausschöpfung pädagogischer Mittel, die Förderung der Resozialisierung und die Vermeidung langfristiger Stigmatisierung. Ziel ist es, den Täter in seiner Entwicklung zu unterstützen und zugleich die Gesellschaft zu schützen.
Grundlage des Jugendstrafrechts ist das Jugendgerichtsgesetz (JGG). In der Regel kommt es zur Anwendung, wenn der
Die Sanktionen des Jugendstrafrechts unterscheiden sich von adulten Strafen. Es stehen Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel im Vordergrund,
Verfahrenstechnisch zeichnet sich das Jugendstrafrecht durch einen stärker pädagogisch ausgerichteten Ansatz aus: geringerer Formalismus, Einbindung der