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Jugendstrafrechts

Jugendstrafrecht ist der Teil des Strafrechts, der Straftaten junger Menschen behandelt. Es verfolgt überwiegend reform- und erziehungsorientierte Ziele: die Ausschöpfung pädagogischer Mittel, die Förderung der Resozialisierung und die Vermeidung langfristiger Stigmatisierung. Ziel ist es, den Täter in seiner Entwicklung zu unterstützen und zugleich die Gesellschaft zu schützen.

Grundlage des Jugendstrafrechts ist das Jugendgerichtsgesetz (JGG). In der Regel kommt es zur Anwendung, wenn der

Die Sanktionen des Jugendstrafrechts unterscheiden sich von adulten Strafen. Es stehen Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel im Vordergrund,

Verfahrenstechnisch zeichnet sich das Jugendstrafrecht durch einen stärker pädagogisch ausgerichteten Ansatz aus: geringerer Formalismus, Einbindung der

Täter
zum
Zeitpunkt
der
Tat
minderjährig
war.
Für
so
genannte
Heranwachsende
können
je
nach
Einzelfall
und
Reife
ebenfalls
Elemente
des
Jugendstrafrechts
gelten;
andernfalls
greifen
das
Erwachsenenstrafrecht
und
dessen
Verfahrensregeln.
Neben
dem
JGG
bestehen
Schnittstellen
zum
allgemeinen
Strafrecht
(StGB)
bei
bestimmten
Fällen
oder
Abwägungen.
wie
Weisungen,
Auflagen,
ambulante
oder
stationäre
sozialpädagogische
Betreuung
sowie
Therapien.
Bei
schwereren
Straftaten
kann
eine
Jugendstrafe
verhängt
werden;
deren
Vollzug
erfolgt
grundsätzlich
mit
Blick
auf
Erziehung
und
Resozialisierung,
oft
unter
verstärkter
pädagogischer
Begleitung.
Nach
einer
Freiheitsstrafe
in
der
Jugendstrafanstalt
sind
Maßnahmen
der
Nachsorge
und
Wiedereingliederung
üblich.
Bewährungs-
oder
auferlegte
Auflagen
können
an
die
Entlassung
geknüpft
sein.
Jugendhilfe,
Beteiligung
des
Umfelds
und
individuelle
Förderpläne.
Die
Rechtsstellung
der
Beteiligten
bleibt
gewährleistet,
die
Namensschutzregelungen
gelten
entsprechend
dem
Jugendstrafrecht.