Interessensabwägung
Interessensabwägung bezeichnet in der Rechtswissenschaft ein methodisches Verfahren zur Entscheidung zwischen konkurrierenden Rechts- oder Sachinteressen. Ziel ist es, die gewichteten Interessen zu erfassen und eine rechtlich tragfähige Entscheidung zu treffen. Das Verfahren kommt in vielen Rechtsgebieten zur Anwendung, etwa im Zivilrecht, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht sowie im Datenschutz.
Im Kern verbindet die Interessensabwägung drei Elemente: die Feststellung der betroffenen Interessen, die Bestimmung der Prioritäten
In der Datenschutzgesetzgebung, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung, ist die Interessensabwägung zentral. Art. 6 Abs. 1 lit. f
Kritik und Praxis: Da es sich um eine Fall-zu-Fall-Bewertung handelt, besteht Subjektivität. Entscheidungen werden durch Rechtssprechung,