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Grundfreiheiten

Grundfreiheiten bezeichnet im Recht der Europäischen Union die zentralen Freiheiten des Binnenmarkts. Sie zielen darauf ab, innere Barrieren abzubauen, Diskriminierung aufgrund der Herkunft zu verhindern und den freien Verkehr von Gütern, Personen, Dienstleistungen und Kapital innerhalb der EU zu ermöglichen. Die Grundfreiheiten bilden das Fundament des Europäischen Binnenmarkts und sind in den EU-Verträgen verankert; ihre Entwicklung reicht bis zum Vertrag von Rom (1957) zurück.

Zu ihnen gehören der freie Warenverkehr, der freie Personenverkehr (einschließlich des Rechts, sich in jedem Mitgliedstaat

Die rechtliche Grundlage bildet der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (TFEU). Die Durchsetzung erfolgt

Beschränkungen sind möglich, soweit sie aus legitimen Gründen wie öffentlicher Ordnung, Sicherheit, Gesundheit oder Umweltschutz gerechtfertigt

niederzulassen
und
zu
arbeiten),
der
freie
Dienstleistungsverkehr
sowie
der
freie
Kapital-
und
Zahlungsverkehr.
Gemeinsam
sollen
sie
den
grenzüberschreitenden
Handel
erleichtern,
Mobilität
von
Arbeitskräften
und
Dienstleistungen
fördern,
Investitionen
ermöglichen
und
den
Binnenmarkt
integrieren.
durch
den
Europäischen
Gerichtshof,
der
eine
einheitliche
Auslegung
sicherstellt.
Die
Grundfreiheiten
werden
durch
Harmonisierung
oder
gegenseitige
Anerkennung
von
Regelungen
gestützt;
nationale
Beschränkungen
sollen
entfallen
oder
reduziert
werden.
Staatliche
Beihilfen,
Wettbewerbspolitik
und
Steuerfragen
stehen
in
enger
Beziehung
zum
Binnenmarkt.
und
verhältnismäßig
sind.
Die
Grundfreiheiten
bleiben
Gegenstand
laufender
Rechtsentwicklung,
etwa
in
Fragen
der
Angleichung
von
Standards,
der
Anerkennung
beruflicher
Qualifikationen
und
der
digitalen
Märkte.