Grundfreiheiten
Grundfreiheiten bezeichnet im Recht der Europäischen Union die zentralen Freiheiten des Binnenmarkts. Sie zielen darauf ab, innere Barrieren abzubauen, Diskriminierung aufgrund der Herkunft zu verhindern und den freien Verkehr von Gütern, Personen, Dienstleistungen und Kapital innerhalb der EU zu ermöglichen. Die Grundfreiheiten bilden das Fundament des Europäischen Binnenmarkts und sind in den EU-Verträgen verankert; ihre Entwicklung reicht bis zum Vertrag von Rom (1957) zurück.
Zu ihnen gehören der freie Warenverkehr, der freie Personenverkehr (einschließlich des Rechts, sich in jedem Mitgliedstaat
Die rechtliche Grundlage bildet der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (TFEU). Die Durchsetzung erfolgt
Beschränkungen sind möglich, soweit sie aus legitimen Gründen wie öffentlicher Ordnung, Sicherheit, Gesundheit oder Umweltschutz gerechtfertigt