Infrastrukturträgern
Infrastrukturträgern bezeichnet man Organisationen oder juristische Einheiten, die die Bereitstellung von Infrastrukturleistungen sicherstellen. Sie tragen Aufgaben im Sinne der Daseinsvorsorge, planen, bauen, betreiben und warten Infrastruktur in verschiedenen Bereichen. Träger können öffentlich-rechtliche Körperschaften, kommunale Unternehmen, Zweckverbände oder privatwirtschaftliche Unternehmen sein, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben, interinstitutioneller Vereinbarungen oder öffentlich-rechtlicher Aufträge diese Aufgaben übernehmen.
Zu ihren Aufgaben gehören die langfristige Planung, Investitionsentscheidungen, Bau und Inbetriebnahme von Anlagen, der Betrieb und
Typische Sektoren sind Verkehr (Straßen-, Schienen-, Hafen- und Flughafeninfrastruktur), Energie- und Versorgungsnetze (Strom-, Gas-, Wasser- und
Es besteht oft eine klare Trennung zwischen Trägern der Infrastruktur, die Verantwortung für Planung, Investition und
Die Rolle der Infrastrukturträger ist häufig durch öffentliche Mittel, Gebühren oder vertragliche Absprachen finanziert. Politische Ziele,
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