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Humandaten

Humandaten bezeichnet Datensätze, die sich auf eine natürliche Person beziehen oder auf andere Weise zur Identifizierung einer Person beitragen, wie es die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) definiert. Dazu gehören personenbezogene Daten wie Name, Anschrift, E-Mail und Telefonnummer sowie sensible Daten wie Gesundheitsdaten, biometrische Merkmale, genetische Informationen oder politische, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen. Auch verhaltensbezogene Daten, Standortdaten und Nutzungsprofile können Humandaten darstellen.

Im Rechtsrahmen der DSGVO gilt der Grundsatz der Zweckbindung, Datenminimierung, Speicherbegrenzung und Rechenschaftspflicht. Daten gelten als

Quellen von Humandaten sind direkte Meldungen von Betroffenen, Verwaltungs- oder Gesundheitsdaten, IoT-Sensoren, Online-Interaktionen, soziale Medien und

Zu den Risiken zählen Datenschutzverletzungen, Missbrauch, Diskriminierung und Verletzungen der Privatsphäre. Ethische Anforderungen umfassen informierte Einwilligung,

verarbeitbar,
wenn
sie
erhoben,
gespeichert,
übermittelt
oder
auf
andere
Weise
genutzt
werden.
Verantwortlich
für
die
Verarbeitung
sind
in
der
Regel
der
Datenverantwortliche
(Unternehmen,
Behörden)
und
gegebenenfalls
der
Auftragsverarbeiter.
Die
Betroffenen
haben
wesentliche
Rechte,
darunter
Auskunft,
Berichtigung,
Löschung,
Einschränkung
der
Verarbeitung,
Datenübertragbarkeit
und
Widerspruch.
Forschungsdaten.
Sie
werden
für
Zwecke
wie
Dienstleistungserbringung,
Abrechnung,
Personalverwaltung,
Marketing
(mit
Einwilligung)
oder
wissenschaftliche
Forschung
verwendet.
In
vielen
Fällen
wird
maximal
eine
Anonymisierung
oder
Pseudonymisierung
angestrebt,
um
Risiken
zu
mindern.
Transparenz,
Zweckbindung
und
Schutz
der
Privatsphäre.
Schutzmaßnahmen
umfassen
Sicherheitsmaßnahmen,
Zugriffskontrollen,
Verschlüsselung,
Datensparsamkeit
und
Privacy
by
Design.
Im
Kontext
von
KI
dienen
Humandaten
oft
als
Trainings-
oder
Validierungsdaten,
was
Fragen
zu
Einwilligung,
Rechten
der
Betroffenen
und
Fairness
aufwirft.