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Geruchsbelästigungen

Geruchsbelästigungen bezeichnen die Wahrnehmung von unangenehmen Gerüchen, die als störend empfunden werden und Beschwerden, Unwohlsein oder Stress bei betroffenen Personen hervorrufen können. Die Beurteilung ist überwiegend subjektiv und hängt von Intensität, Dauer, Häufigkeit, Tageszeit sowie individuellen Empfindlichkeiten ab.

Typische Emittenten von Geruchsbelästigungen sind Industrie- und Gewerbebetriebe, Abfall- und Recyclinganlagen, Kläranlagen, Deponien, Viehhaltungsbetriebe sowie landwirtschaftliche

Zur Beurteilung von Geruchsbelästigungen kommen odorürgesteuerte Messungen zum Einsatz. In vielen Rechtsordnungen wird Odorimmissionen als Umweltbelästigung

Massnahmen zur Minderung umfassen Prozessoptimierung, Abdeckungen, Absaug- und Abgasreinigungssysteme (z. B. Biofilter, Aktivkohle, Geruchsabsaugung), bessere Lagerungs-

Betriebe.
Ebenso
können
bestimmte
Verkehrssituationen
oder
die
Nutzung
von
Produkten
Geruchsprobleme
verursachen.
Ursachen
können
direkte
Emissionen
(Geruchsstoffe
in
der
Luft)
oder
indirekte
Prozesse
im
Umfeld
sein,
die
Geruchsmoleküle
freisetzen.
betrachtet
und
Behörden
können
Emissions-
oder
Immissionsgrenzwerte,
Genehmigungen
oder
Auflagen
festlegen.
Wissenschaftlich
erfolgt
die
Bewertung
oft
über
Geruchsproben
und
Messungen
mit
Standards
wie
der
dynamischen
Olfaktometrie,
wobei
Einheiten
wie
ou_E/m^3
verwendet
werden.
Die
Ausprägung
einer
Belästigung
hängt
neben
der
Konzentration
auch
von
räumlichen
Verhältnissen,
Wind
und
Empfindlichkeiten
ab.
und
Betriebsverfahren
sowie
regelmäßiges
Monitoring.
Ein
frühzeitiger
Dialog
mit
Anwohnerinnen
und
Anwohnern
sowie
ein
transparentes
Beschwerdemanagement
helfen,
Konflikte
zu
reduzieren.
Geruchsbelästigungen
betreffen
Umwelt,
Gesundheit
und
Lebensqualität
und
erfordern
oft
integrierte
Lösungen
aus
Technik,
Planung
und
Kommunikation.