Geruchsbelästigungen
Geruchsbelästigungen bezeichnen die Wahrnehmung von unangenehmen Gerüchen, die als störend empfunden werden und Beschwerden, Unwohlsein oder Stress bei betroffenen Personen hervorrufen können. Die Beurteilung ist überwiegend subjektiv und hängt von Intensität, Dauer, Häufigkeit, Tageszeit sowie individuellen Empfindlichkeiten ab.
Typische Emittenten von Geruchsbelästigungen sind Industrie- und Gewerbebetriebe, Abfall- und Recyclinganlagen, Kläranlagen, Deponien, Viehhaltungsbetriebe sowie landwirtschaftliche
Zur Beurteilung von Geruchsbelästigungen kommen odorürgesteuerte Messungen zum Einsatz. In vielen Rechtsordnungen wird Odorimmissionen als Umweltbelästigung
Massnahmen zur Minderung umfassen Prozessoptimierung, Abdeckungen, Absaug- und Abgasreinigungssysteme (z. B. Biofilter, Aktivkohle, Geruchsabsaugung), bessere Lagerungs-