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Freigabestellen

Freigabestellen bezeichnet in deutschen Unternehmen Organisationseinheiten oder Personen, die befugt sind, Güter, Materialien, Software oder Dokumente freizugeben und damit für die weitere Verarbeitung, den Vertrieb oder den Einsatz freizugeben. Die Freigabestelle trägt die formale Autorität, eine Freigabe zu erteilen, nachdem überprüft wurde, dass das Produkt oder Dokument alle festgelegten Anforderungen erfüllt, einschließlich Spezifikationen, Qualitätskriterien, regulatorischer Vorgaben und vertraglicher Vereinbarungen, sowie lückenlose Rückverfolgbarkeit gewährleistet ist.

Im GMP-/GxP-konformen Umfeld, etwa in der pharmazeutischen Herstellung, ist die Freigabestelle häufig die Qualitätssicherung (QA) oder

Im IT- und Softwarebereich fungiert die Freigabestelle als Gatekeeper für Releases: Sie prüft Testberichte, Risikobewertungen, Compliance-Checks

Die genaue Ausgestaltung der Freigabestelle ist in SOPs, Change-Control-Prozessen und Qualitätssystemen festgelegt. Unklare oder verspätete Freigaben

eine
speziell
beauftragte
Freigabe-Einheit.
Zu
ihren
Aufgaben
gehört
die
Prüfung
von
Batch
Records,
analytischen
Ergebnissen,
Zertifikaten
(COA),
Abweichungen,
CAPAs
und
Validierungsstatus;
die
Bestätigung
korrekter
Produktidentität,
Lot-Nummer,
Haltbarkeitsdatum
und
Verpackungs-/Etikettierkriterien.
Nach
erfolgreicher
Prüfung
erstellt
sie
Freigabeunterlagen,
gibt
das
Produkt
frei
oder
veranlasst
ggf.
weitere
Maßnahmen
wie
Rework,
Quarantäne
oder
Ausschluss.
Sie
sorgt
für
lückenlose
Dokumentation
und
Datentransaktionen
in
ERP/MES-Systemen
sowie
für
die
Einhaltung
von
Serialisierung
und
Kennzeichnungsanforderungen.
und
Freigaben
durch
Stakeholder,
erstellt
Release
Notes
und
stellt
sicher,
dass
ein
Rollback-Plan
sowie
Dokumentationen
vorhanden
sind.
können
zu
Verzögerungen,
Nonkonformitäten
oder
regulatorischen
Risiken
führen.