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Folgeaufträgen

Folgeaufträge bezeichnet im Beschaffungs- und Vertragswesen Folgeaufträge, die auf Grundlage eines bestehenden Hauptvertrags oder Rahmenvertrags erteilt werden, um zusätzlich benötigte Lieferungen oder Leistungen abzuwickeln. Sie treten oft dann auf, wenn der ursprüngliche Bedarf noch nicht vollständig erfüllt ist oder der Auftraggeber nachträglich weitere Leistungen verlangt.

Typische Merkmale sind der Bezug auf vorab festgelegte Konditionen (Preis, Liefer- oder Leistungszeitraum), die Begrenzung des

In öffentlich-rechtlichen Beschaffungsprozessen spielen Folgeaufträge eine wichtige Rolle, um nach Abschluss eines Rahmenvertrags weitere Bestellungen zu

Praxisbeispiele sind Lieferverträge für Bürobedarf, Bau- oder Infrastrukturprojekte mit fortlaufendem Leistungsbedarf oder IT-Services, bei denen zusätzliche

Volumens
durch
den
Rahmenvertrag
oder
den
Hauptvertrag
sowie
ein
geringerer
administrativer
Aufwand
im
Vergleich
zu
neuen
Ausschreibungen.
Folgeaufträge
können
als
Abrufaufträge
innerhalb
eines
Rahmenvertrags
erfolgen
oder
als
ergänzende
Nachträge
zum
bestehenden
Vertrag.
Sie
dienen
der
Kontinuität
der
Versorgung,
Planungssicherheit
für
den
Auftragnehmer
und
effizientere
Abwicklung.
ermöglichen,
ohne
erneut
europaweit
auszuschreiben.
Gleichzeitig
gelten
gewisse
Transparenz-
und
Wettbewerbspflichten:
Je
nach
Wertgrenze
und
Rechtsordnung
müssen
Folgeaufträge
rechtskonform
vergeben
werden,
um
Missbrauch
oder
Umgehung
von
Vergaberechten
zu
vermeiden.
Module
oder
Wartungsleistungen
im
Rahmen
der
bestehenden
Vereinbarung
abgerufen
werden.
Wichtig
ist
eine
klare
Dokumentation
der
Gründe
für
Folgeaufträge,
ihrer
Reichweite
und
ihrer
Zuordnung
zum
ursprünglichen
Vertrag.