Folgeaufträgen
Folgeaufträge bezeichnet im Beschaffungs- und Vertragswesen Folgeaufträge, die auf Grundlage eines bestehenden Hauptvertrags oder Rahmenvertrags erteilt werden, um zusätzlich benötigte Lieferungen oder Leistungen abzuwickeln. Sie treten oft dann auf, wenn der ursprüngliche Bedarf noch nicht vollständig erfüllt ist oder der Auftraggeber nachträglich weitere Leistungen verlangt.
Typische Merkmale sind der Bezug auf vorab festgelegte Konditionen (Preis, Liefer- oder Leistungszeitraum), die Begrenzung des
In öffentlich-rechtlichen Beschaffungsprozessen spielen Folgeaufträge eine wichtige Rolle, um nach Abschluss eines Rahmenvertrags weitere Bestellungen zu
Praxisbeispiele sind Lieferverträge für Bürobedarf, Bau- oder Infrastrukturprojekte mit fortlaufendem Leistungsbedarf oder IT-Services, bei denen zusätzliche