Abrufaufträge
Ein Abrufauftrag ist im Beschaffungswesen ein Einzelauftrag, der aus einem bestehenden Rahmenvertrag abgerufen wird. Der Abruf legt konkrete Menge, Liefertermin und Lieferort fest; Preis und Rahmenbedingungen bleiben im Rahmenvertrag verbindlich. Der Rahmenvertrag definiert üblicherweise das Mengenkontingent, die Laufzeit und die Preisstruktur; der Abrufauftrag aktiviert innerhalb dieses Rahmens die Lieferung.
Ablauf: Nach Abschluss des Rahmenvertrags löst der Auftraggeber einen Abrufauftrag aus, sobald Bedarf entsteht. Der Abruf
Merkmale: Bindung an den Rahmenvertrag, definierte Abruffenster, einzelne Abrufe mit Mengen- und Terminangaben, oft Mengendeckung innerhalb
Vorteile: Geringere Lagerhaltung, bessere Planbarkeit, Preisstabilität durch Vertragsrahmen, größere Flexibilität bei Bedarfsschwankungen, vereinfachte Beschaffung durch zentrale
Risiken/Anforderungen: Abhängigkeit von der Bedarfsplanung; Kapazitäts- und Lieferprobleme beeinträchtigen Abrufe; notwendige IT-Integration (ERP); klare Fristen, Kontingente
Anwendungsfelder: Produktion, Baugewerbe, Instandhaltung, IT-Services; verbreitet in privaten und öffentlichen Beschaffungen.