Finanzverträgen
Finanzverträgen bezeichnet man Verträge, die den Abschluss, die Bereitstellung oder die Verwaltung finanzieller Dienstleistungen und Produkte betreffen. Typische Beispiele sind Darlehensverträge, Hypothekengeschäfte, Leasingverträge, Versicherungsverträge, Verträge über Wertpapierdienstleistungen, Investmentfonds- oder Depoterträge sowie Derivateverträge. Finanzverträge können sowohl mit Privatpersonen als auch mit Unternehmen geschlossen werden; häufig wird zwischen Verbraucherverträgen und Vertriebs- bzw. Geschäftskundenverträgen unterschieden.
Rechtsrahmen und Aufsicht umfassen allgemeine Grundsätze des Zivilrechts, insbesondere des BGB, sowie spezielle Regelungen für Kreditverträge
Inhaltliche Bestandteile betreffen Informationspflichten, Vertragsgegenstand, Zinsen und Gebühren, Laufzeiten, Tilgung, Vorfälligkeitsentschädigungen und Kündigungsoptionen. Verbraucher haben –
Risiken umfassen Zins- und Kursrisiken, Bonitäts- oder Ausfallrisiken des Gegenübers sowie Inflations- und Rechtsfolgen bei Vertragsverletzungen.