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Finanzverträgen

Finanzverträgen bezeichnet man Verträge, die den Abschluss, die Bereitstellung oder die Verwaltung finanzieller Dienstleistungen und Produkte betreffen. Typische Beispiele sind Darlehensverträge, Hypothekengeschäfte, Leasingverträge, Versicherungsverträge, Verträge über Wertpapierdienstleistungen, Investmentfonds- oder Depoterträge sowie Derivateverträge. Finanzverträge können sowohl mit Privatpersonen als auch mit Unternehmen geschlossen werden; häufig wird zwischen Verbraucherverträgen und Vertriebs- bzw. Geschäftskundenverträgen unterschieden.

Rechtsrahmen und Aufsicht umfassen allgemeine Grundsätze des Zivilrechts, insbesondere des BGB, sowie spezielle Regelungen für Kreditverträge

Inhaltliche Bestandteile betreffen Informationspflichten, Vertragsgegenstand, Zinsen und Gebühren, Laufzeiten, Tilgung, Vorfälligkeitsentschädigungen und Kündigungsoptionen. Verbraucher haben –

Risiken umfassen Zins- und Kursrisiken, Bonitäts- oder Ausfallrisiken des Gegenübers sowie Inflations- und Rechtsfolgen bei Vertragsverletzungen.

(zum
Beispiel
§
488
BGB),
Versicherungsverträge
(Versicherungsvertragsgesetz
VVG),
Wertpapier-
und
Kapitalmarktverträge
und
deren
Regulierung.
Aufsicht
und
Verbraucherschutz
erfolgen
durch
BaFin
(Bundesanstalt
für
Finanzdienstleistungsaufsicht).
Auf
EU-Ebene
regeln
Richtlinien
wie
MiFID
II
Beratung,
Transparenz,
Produktgovernance
und
Marktdienstleistungen;
nationale
Gesetzgebung
setzt
diese
Vorgaben
um.
je
nach
Vertragstyp
–
Widerrufs-
oder
Rücktrittsrechte;
Anbieter
müssen
klare,
verständliche
Informationen
bereitstellen
und
eine
angemessene
Beratung
sicherstellen.
Typische
Klauseln
betreffen
Zinssatz,
Tilgungsmodalitäten,
Gebühren,
Sicherheiten,
Fristen
und
eventuelle
Nachzahlungen.
Streitfälle
werden
durch
gerichtliche
Wege,
aber
auch
durch
Schlichtungsstellen
für
Finanzdienstleistungen
oder
Ombudsstellen
ausgetragen.
Finanzverträge
ermöglichen
Finanzierung,
Vermögensaufbau
und
Absicherung,
bergen
aber
Kosten-
und
Verpflichtungsrisiken.