Entsorgungspflichten
Entsorgungspflichten bezeichnet rechtliche Verpflichtungen zur sachgerechten Verwertung, Verbringung oder Beseitigung von Abfällen und bestimmten Stoffen. Sie richten sich nach Art des Abfalls, Herkunft und Nutzung des Endprodukts und betreffen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, Einrichtungen und öffentliche Körperschaften.
Der zentrale Rechtsrahmen in Deutschland ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Es folgt dem Grundsatz der erweiterten Produzentenverantwortung:
Für bestimmte Abfallströme gelten sektorale Regelungen. So regeln Verpackungen das VerpackG mit Meldung und Teilnahme an
Praktisch heißt dies: Der Abfallerzeuger oder -besitzer ist verpflichtet, Abfälle zu trennen, zu kennzeichnen und der
Auf EU-Ebene bilden die Abfallrahmenrichtlinie und weitere Rechtsakte den Rahmen für Entsorgungspflichten. Grundsatz bleibt das Verursacherprinzip,