Abfallart
Abfallart bezeichnet im Umwelt- und Abfallrecht eine Zuordnung von Abfällen zu bestimmten Kategorien anhand Herkunft, Zusammensetzung, Gefährlichkeit und Verwertungs- oder Entsorgungswegen. In der Europäischen Union und in Deutschland werden Abfälle nach festgelegten Kategorien kodiert, etwa im Europäischen Abfallkatalog (EWC) und in nationalen Regelwerken wie der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV). Diese Zuordnung erleichtert Trennung, Dokumentation, Transport und die Zuordnung zu zulässigen Behandlungspfaden.
Abfallarten lassen sich grob in nicht gefährliche und gefährliche Abfälle unterteilen. Weitere Unterkategorien umfassen Haushalts- und
Die Zuordnung einer Abfallart bestimmt maßgeblich, welcher Verwertungs- oder Entsorgungsweg zulässig ist. So müssen bestimmte Abfallarten
In der Praxis dient die Abfallart der sicheren, umweltverträglichen Verwertung und Entsorgung, der Vermeidung von Umwelt-