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Altgeräte

Altgeräte bezeichnet in der deutschsprachigen Abfall- und Recyclingterminologie elektrische oder elektronische Geräte, die aus dem Gebrauch genommen wurden, defekt sind oder aus anderen Gründen nicht mehr verwendet werden. Dazu gehören Haushaltsgeräte wie Kühlschränke, Waschmaschinen, Fernseher, Computer sowie Instrumente der IT- und Telekommunikation, der Beleuchtung und der medizinischen Technik. Ebenfalls umfasst ist eine Vielzahl von Kleingeräten wie Ladegeräte, Kopfhörer oder Messwerkzeuge. Altgeräte können wiederverwendet, recycelt oder fachgerecht entsorgt werden.

Sammlung und Behandlung: Altgeräte müssen getrennt vom normalen Hausmüll gesammelt werden, um Schäden durch gefährliche Stoffe

Rechtlicher Rahmen Deutschland: In Deutschland regelt das Elektro- und Elektronikgerätegesetz ElektroG die Anforderungen an Hersteller zur

Umwelt- und Ressourcenaspekte: Altgeräte enthalten Substanzen wie Blei, Quecksilber, Cadmium sowie bromierte Flammehemmer. Sachgerechte Demontage ermöglicht

zu
vermeiden
und
Ressourcen
zurückzugewinnen.
In
vielen
Ländern
erfolgt
die
Sammlung
über
kommunale
Wertstoffhöfe,
Sammelstellen
oder
Abholservices;
Hersteller-
und
Händler-Take-Back-Systeme
ergänzen
die
Rücknahmepflichten.
Die
Entsorgung
richtet
sich
nach
nationalem
Recht
und
EU-Richtlinien,
wie
der
WEEE-Richtlinie
(Waste
Electrical
and
Electronic
Equipment).
Rücknahme,
Registrierung
und
fachgerechten
Behandlung
von
Altgeräten.
Ziel
ist
die
Verwertung
von
Rohstoffen,
die
Reduktion
gefährlicher
Stoffe
und
die
Förderung
der
Wiederverwendung.
Die
Regelungen
setzen
europäische
Vorgaben
um
und
spezifizieren
Recycling-
und
Verwertungsquoten.
die
sichere
Freisetzung
von
Materialien
und
die
Rückgewinnung
wertvoller
Metalle.
International
ist
die
unsachgemäße
Entsorgung
oder
illegaler
Export
von
Altgeräten
ein
Problem,
dem
durch
globale
Abkommen
und
kontrollierte
Lieferketten
begegnet
wird.