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Verwertungsquoten

Verwertungsquoten sind gesetzlich oder politisch festgelegte Zielwerte, die festlegen, welcher Anteil des Abfalls einer Verwertung zugeführt werden muss, statt deponiert zu werden. Sie dienen der Förderung der Ressourcennutzung und der Kreislaufwirtschaft, indem sie Anreize für Recycling, Wiederverwertung und sonstige Verwertungsverfahren schaffen und die Abfallmengen auf Deponien verringern.

Quoten können nach Abfallarten oder Produktbereichen festgelegt werden. Typische Felder sind Haushaltsabfälle, Verpackungsabfälle, Bau- und Abbruchabfälle

Rechtlicher Rahmen: Auf EU-Ebene bilden die Abfallrahmenrichtlinie und sektorspezifische Richtlinien die Grundlage; nationale Regelwerke setzen diese

Messung und Durchsetzung: Verwertungsquoten werden von Umweltbehörden anhand von Abfall- und Verwertungsstatistiken überwacht. Unternehmen, Kommunen oder

Herausforderungen: Abgrenzungen zwischen Verwertung und Beseitigung, Unterschiede in Datenerhebung und Definitionen sowie politische und wirtschaftliche Auswirkungen

oder
Elektronikabfälle.
Verwertungsformen
umfassen
Materialverwertung
(Recycling
von
Papier,
Glas,
Metallen,
Kunststoffen),
biologische
Verwertung
(Kompostierung,
Vergärung)
sowie
energetische
Verwertung
(Energierückgewinnung).
In
verschiedenen
Rechtsrahmen
zählt
energetische
Verwertung
unterschiedlich
stark
zu
den
Verwertungsquoten.
Vorgaben
um.
In
Deutschland
ergeben
sich
Verwertungsquoten
aus
dem
Kreislaufwirtschaftsgesetz
(KrWG)
sowie
einschlägigen
Verordnungen
wie
der
Verpackungsverordnung.
Ähnliche
Strukturen
existieren
in
anderen
EU-Mitgliedstaaten.
Entsorger
melden
Daten,
und
bei
Nichteinhaltung
können
Auflagen
oder
Sanktionen
folgen;
oft
gelten
Übergangsfristen,
um
Infrastruktur-
und
Systemanpassungen
zu
ermöglichen.
auf
Recyclingquoten
und
Abfallinfrastrukturen
können
die
Umsetzung
beeinflussen.