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Elektronikabfälle

Elektronikabfälle, auch Elektronikschrott genannt, bezeichnet elektronische und elektrische Geräte, die abgelegt, ersetzt oder nicht mehr verwendet werden. Typische Beispiele sind Haushaltsgeräte wie Kühlschränke und Waschmaschinen, Unterhaltungselektronik wie Fernsehgeräte und Computer, sowie Bürogeräte und Industrieelektronik.

Elektronikabfälle enthalten oft wertvolle Metalle und recycelbare Materialien, aber auch gefährliche Substanzen wie Blei, Quecksilber, Cadmium

In der Europäischen Union erfolgt die Regulierung unter der WEEE-Richtlinie (Waste Electrical and Electronic Equipment) und

Neben der Beseitigung wird auch Wiederverwendung und Aufarbeitung gefördert, um Ressourcen zu schonen und Lebenszyklen zu

und
bromierte
Flammschutzmittel.
Unsachgemäße
Entsorgung
kann
Böden
und
Gewässer
belasten,
Gesundheitsschäden
verursachen
und
Umweltprobleme
verschärfen.
Daher
sind
korrekte
Trennung,
Sammlung
und
Recycling
von
Elektronikabfällen
entscheidend.
deren
nationaler
Umsetzung,
etwa
dem
Elektro-
und
Elektronikgerätegesetz
in
Deutschland.
Hersteller
tragen
oft
erweiterte
Produkthaftung
bzw.
Verantwortlichkeiten
(Extended
Producer
Responsibility),
und
Händler
sind
verpflichtet,
Altgeräte
kostenlos
zurückzunehmen.
Die
Sammlung
erfolgt
über
kommunale
Wertstoffhöfe,
spezielle
Annahmestellen
und
Rücknahmesysteme,
gefolgt
von
Demontage,
sortenreinem
Recycling
und
Verwertung.
Zusätzlich
gibt
es
Bestimmungen
zum
Export
von
E-Abfällen,
um
illegale
Entsorgung
zu
verhindern,
gestützt
durch
internationale
Abkommen
wie
den
Basel
Convention.
verlängern.
Richtig
entsorgte
Elektronikabfälle
unterstützen
Kreislaufwirtschaft,
Ressourceneffizienz
und
den
Schutz
von
Umwelt
und
Gesundheit.