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Elektronikgerätegesetz

Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das die Entsorgung und das Recycling von elektrischen und elektronischen Geräten im Sinne der Europäischen WEEE-Richtlinie regelt. Ziel des Gesetzes ist die Verringerung der Umweltbelastung durch das ordnungsgemäße Sammeln, Verwerten und Recycling von Altgeräten.

Geltungsbereich und Pflichten der Hersteller: Das Gesetz gilt für in Deutschland in Verkehr gebrachte elektrische und

Rücknahme, Sammlung und Verwertung: Altgeräte müssen getrennt erfasst und umweltgerecht entsorgt werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können

Kennzeichnung und Aufsicht: Geräte, die unter das ElektroG fallen, tragen Kennzeichnungssymbole wie das durchgestrichene Warensymbol, das

Geschichte: Das ElektroG trat 2005 zur Umsetzung der WEEE-Richtlinie 2002/96/EG in Kraft und wurde seither mehrfach

elektronische
Geräte,
die
von
Herstellern,
Importeuren
und
Inverkehrbringern
angeboten
werden.
Es
umfasst
vielfältige
Kategorien
wie
Haushaltsgeräte,
IT-
und
Telekommunikationsgeräte,
Unterhaltungselektronik,
Mess-,
Steuer-
und
Regeltechnik
sowie
andere
E-Geräte.
Hersteller
und
Händler
müssen
sich
beim
Elektro-Altgeräte
Register
(EAR)
registrieren,
die
Finanzierung
der
Rücknahme
und
Verwertung
sicherstellen,
relevante
Mengen
an
auf
dem
Markt
eingeführten
Geräten
melden
und
Informationen
zur
Rückgabe
bereitstellen.
Altgeräte
über
kommunale
Sammelstellen
oder
über
registrierte
Rücknahmesysteme
abgeben.
Einzelhändler
mit
einer
Verkaufsstelle
sind
verpflichtet,
Altgeräte
von
privaten
Haushalten
in
der
Regel
kostenlos
zurückzunehmen,
wenn
ein
ähnliches
neues
Gerät
gekauft
wird.
Die
Verarbeitung
erfolgt
durch
zugelassene
Entsorgungs-
und
Recyclinganlagen.
auf
die
Trennung
von
Abfällen
hinweist.
Die
Einhaltung
des
Gesetzes
wird
von
der
zuständigen
Umweltbehörde
und
der
Stiftung
EAR
überwacht;
Verstöße
können
Bußgelder
nach
sich
ziehen.
angepasst,
um
neue
EU-Vorgaben
zu
berücksichtigen.
Die
Stiftung
EAR
wurde
eingerichtet,
um
Registrierung,
Berichterstattung
und
Koordination
der
Rücknahme
sicherzustellen.