Elektronikgerätegesetz
Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das die Entsorgung und das Recycling von elektrischen und elektronischen Geräten im Sinne der Europäischen WEEE-Richtlinie regelt. Ziel des Gesetzes ist die Verringerung der Umweltbelastung durch das ordnungsgemäße Sammeln, Verwerten und Recycling von Altgeräten.
Geltungsbereich und Pflichten der Hersteller: Das Gesetz gilt für in Deutschland in Verkehr gebrachte elektrische und
Rücknahme, Sammlung und Verwertung: Altgeräte müssen getrennt erfasst und umweltgerecht entsorgt werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können
Kennzeichnung und Aufsicht: Geräte, die unter das ElektroG fallen, tragen Kennzeichnungssymbole wie das durchgestrichene Warensymbol, das
Geschichte: Das ElektroG trat 2005 zur Umsetzung der WEEE-Richtlinie 2002/96/EG in Kraft und wurde seither mehrfach