Home

Einsichtsrecht

Einsichtsrecht bezeichnet das rechtliche Vermögen, dass eine berechtigte Person Einblick in bestimmte Informationen oder Akten nehmen darf. Es dient der Transparenz öffentlicher Verfahren, der Kontrolle von Behörden sowie dem Schutz persönlicher Rechte. Das Einsichtsrecht tritt in verschiedenen Rechtsgebieten auf, vor allem im Verwaltungsrecht, im Informationszugang und in der Datenschutzpraxis.

Im Verwaltungsrecht umfasst es das Recht von Betroffenen, Parteien oder deren Bevollmächtigten darauf, Akten eines Verwaltungsverfahrens

Im Kontext des Informationszugangs (Informationsfreiheitsrecht) besteht in vielen Staaten ein Anspruch, behördlich gehaltene Informationen auszuhändigen oder

In Gerichtsbarkeiten haben Parteien in der Regel Anspruch auf Einsicht in relevante Verfahrensakten; Gerichte können bestimmte

Im Datenschutz wird das Auskunfts- bzw. Einsichtsrecht einer betroffenen Person in ihre personenbezogenen Daten häufig durch

Hinweise: Die konkrete Ausgestaltung, Voraussetzungen, Fristen und Ausnahmen variieren je nach Rechtsordnung. Anträge auf Einsicht sollten

einzusehen,
um
Entscheidungen
nachvollziehen
zu
können.
Behörden
prüfen,
ob
Einsicht
gewährt
wird;
oft
erfolgt
sie
ganz
oder
teilweise,
oder
wird
aus
Gründen
der
Vertraulichkeit,
des
Datenschutzes
oder
des
Schutzes
von
Betriebs-
und
Geschäftsgeheimnissen
versagt
oder
eingeschränkt.
zugänglich
zu
machen,
soweit
schutzwürdige
Interessen
nicht
entgegenstehen.
Dokumente
aus
Gründen
der
Rechtsverteidigung,
Geheimhaltung
oder
Sicherheit
ausnehmen
oder
nur
in
abgeschirmter
Form
zugänglich
machen.
einschlägige
Datenschutzgesetze
bzw.
die
Datenschutz-Grundverordnung
geregelt;
Betroffene
erhalten
Informationen
über
Verarbeitungszwecke,
Kategorien
der
Daten,
Empfänger
und
deren
Speicherdauer.
in
der
Regel
schriftlich
gestellt
werden;
Gebühren
können
anfallen.