Einsichtsrecht
Einsichtsrecht bezeichnet das rechtliche Vermögen, dass eine berechtigte Person Einblick in bestimmte Informationen oder Akten nehmen darf. Es dient der Transparenz öffentlicher Verfahren, der Kontrolle von Behörden sowie dem Schutz persönlicher Rechte. Das Einsichtsrecht tritt in verschiedenen Rechtsgebieten auf, vor allem im Verwaltungsrecht, im Informationszugang und in der Datenschutzpraxis.
Im Verwaltungsrecht umfasst es das Recht von Betroffenen, Parteien oder deren Bevollmächtigten darauf, Akten eines Verwaltungsverfahrens
Im Kontext des Informationszugangs (Informationsfreiheitsrecht) besteht in vielen Staaten ein Anspruch, behördlich gehaltene Informationen auszuhändigen oder
In Gerichtsbarkeiten haben Parteien in der Regel Anspruch auf Einsicht in relevante Verfahrensakten; Gerichte können bestimmte
Im Datenschutz wird das Auskunfts- bzw. Einsichtsrecht einer betroffenen Person in ihre personenbezogenen Daten häufig durch
Hinweise: Die konkrete Ausgestaltung, Voraussetzungen, Fristen und Ausnahmen variieren je nach Rechtsordnung. Anträge auf Einsicht sollten