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Informationsfreiheitsrecht

Informationsfreiheitsrecht bezeichnet das Recht von Bürgerinnen und Bürgern, von öffentlichen Behörden Informationen zu verlangen und zu erhalten. Es dient der Transparenz staatlichen Handelns, der Rechenschaftspflicht der Verwaltung und der demokratischen Teilhabe.

In Deutschland ist der Rechtsrahmen durch Informationsfreiheitsgesetze auf Bundes- und Landesebene festgelegt; ähnliche Regelungen existieren in

Gegenstand des Rechts sind in der Regel Informationen, die bei öffentlichen Behörden vorliegen oder von ihnen

Verfahren: Ein Antrag kann schriftlich, mündlich oder online gestellt werden; Behörden entscheiden in der Regel innerhalb

Auswirkungen: Das Rechtsinstrument stärkt Transparenz, fördert Wissenschaft, Journalismus und Bürgerbeteiligung und dient der Verhinderung von Willkür

Österreich
und
in
der
Schweiz
auf
Bundes-
bzw.
kantonaler
Ebene.
International
stützt
sich
das
Recht
auf
Transparenz
auf
Instrumente
wie
die
Aarhus-Konvention
zum
Umweltinformationszugang
sowie
auf
die
Europäische
Menschenrechtskonvention
und
nationale
Verfassungsprinzipien.
erstellt
werden.
Private
Unternehmen
sind
nur
dann
verpflichtet,
Informationen
offenzulegen,
wenn
sie
öffentliche
Aufgaben
wahrnehmen.
Ausnahmen
gelten
unter
anderem
für
Geschäfts-
und
Betriebsgeheimnisse,
personenbezogene
Daten,
Rechts-
und
Verfahrensgeheimnisse,
nationale
Sicherheit
sowie
interne
Arbeitsunterlagen.
festgelegter
Fristen.
Ablehnungen
können
mit
Begründung
erfolgen
und
Gegenmaßnahmen
oder
administrative
Beschwerden
möglich
sein.
In
vielen
Ländern
gibt
es
unabhängige
Informationsfreiheits-
oder
Beschwerdeinstanzen,
die
Beschwerden
prüfen
und
Entscheidungen
überprüfen.
in
der
Verwaltung.