Ablehnungen
Ablehnungen bezeichnet im Allgemeinen eine Entscheidung, mit der ein Antrag, eine Bewerbung oder ein Vorhaben abgelehnt wird. Im Gegensatz zu einer positiven Bewilligung tritt die beantragte Rechtsfolge nicht ein. Ablehnungen sind in der Regel formale Verwaltungsakte, die schriftlich erfolgen, eine Begründung enthalten und mit Rechtsmitteln versehen sind. Die Begründung nennt die Rechtsgrundlage, die der Entscheidung zugrunde liegt, sowie die Tatsachen, auf denen sie beruht. Ziel ist Transparenz sowie die Nachprüfbarkeit der Entscheidung.
Anwendungsfelder liegen in vielen Bereichen der Verwaltung und des Rechts. Typische Kontexte sind Asyl- und Migrationsverfahren,
Rechtsmittel und Rechtswege gegen Ablehnungen variieren je nach Rechtsgebiet. Übliche Mittel sind Widerspruch, ggf. Berufung oder