Drittnutzung
Drittnutzung bezeichnet die Nutzung von Eigentum, Ressourcen oder Infrastruktur durch Dritte, also Personen oder Organisationen, die nicht Eigentümer oder ursprüngliche Nutzungsberechtigte sind. Sie entsteht überwiegend durch vertragliche Vereinbarungen wie Nutzungsverträge, Lizenzen oder Fruchtgenuss, kann aber auch auf gesetzliche Zugangsrechte oder behördliche Konzessionen gestützt sein.
In Immobilien dient Drittnutzung zum Beispiel der Untervermietung oder der zeitweiligen Überlassung von Räumen sowie der
Auch bei Daten und Informationen kann Drittnutzung vorkommen, etwa wenn Dritte Datenbestände gegen Lizenzgebühren nutzen; hier
Rechtlich basiert Drittnutzung auf Vertrags- und Eigentumsrechten, Nutzungsrechten und, in regulierten Märkten, auf spezifischen Zugangsregelungen. Vorteile
Beispiele: temporäre Überlassung einer Wohnung an eine dritte Person oder der Netzzugang eines Drittanbieters zu Telekommunikationsleitungen.