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Konzessionen

Konzessionen sind offizielle Genehmigungen, die von einer zuständigen öffentlichen Behörde zur Ausübung einer bestimmten, in der Regel regulierten Tätigkeit erteilt werden. Sie ermöglichen dem Inhaber unter bestimmten Bedingungen die Ausübung eines Rechts, das oft mit einer Monopol- oder Ausschließlichkeitsstellung verbunden ist. Typische Bereiche sind der Betrieb von Verkehrsdiensten (Taxi-, Bus-, Bahn-, Schifffahrtslinien), die Versorgung mit lebenswichtigen Energien (Gas, Wasser, Elektrizität), der Rundfunk- oder Postdienst sowie bestimmte Glücksspiel- oder Bergbaubetriebe. Das Konzessionsrecht wird in Regelwerken festgelegt, die Anforderungen an Zuverlässigkeit, Fachkunde, finanzielle Leistungsfähigkeit und die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen enthalten.

Das Vergabeverfahren umfasst in der Regel einen Antrag, ggf. eine Ausschreibung und eine Prüfung nach formalen

Historisch diente Konzessionen dem Staat zur Sicherstellung der Grundversorgung; heute stehen Transparenz, Gleichbehandlung und marktwirtschaftliche Öffnung

Kriterien
sowie
ökonomischen/sozialen
Gesichtspunkten.
Die
Erteilung
ist
häufig
zeitlich
befristet;
Verlängerungen,
Änderungen
oder
der
Entzug
erfolgen
bei
Verstößen
gegen
Auflagen
oder
im
öffentlichen
Interesse.
Im
Gegensatz
zu
Genehmigungen,
die
eher
auf
die
Erlaubnis
zu
einem
individuellen
Vorhaben
zielen,
verleiht
die
Konzession
der
Berechtigung,
in
einem
bestimmten
Gebiet
oder
Sektor
eine
zulässige
Tätigkeit
unter
öffentlich-rechtlichen
Bedingungen
auszuüben.
Sie
ermöglicht
oft
eine
begrenzte
Marktzutrittssicherung,
während
liberalisierte
Bereiche
durch
weitere
Wettbewerbserleichterungen
umstrukturiert
werden
können.
im
Vordergrund,
wobei
der
Staat
über
Ausschreibungen
und
Aufsichtsmechanismen
die
Grundversorgung
sicherstellt.