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Contraindikation

Contraindikation bezeichnet einen Umstand oder eine Bedingung, unter der eine medizinische Maßnahme, ein Medikament oder ein diagnostisches Verfahren nicht durchgeführt werden sollte, weil dadurch Gefahr für den Patienten entstehen oder die Behandlung unwirksam sein könnte. Der Begriff wird in der Medizin international verwendet; im Deutschen ist häufiger die Bezeichnung Kontraindikation gebräuchlich, doch die Bedeutung ist dieselbe.

Man unterscheidet oft zwischen absoluten und relativen Contraindikationen. Eine absolute Contraindikation bedeutet, dass die Behandlung grundsätzlich

Typische Beispiele für absolute Contraindikationen sind schwere allergische Reaktionen auf den Wirkstoff, Schwangerschaft in Verbindung mit

Die Entscheidung über Contraindikationen trifft in der Regel der behandelnde Arzt oder das medizinische Fachpersonal auf

nicht
erfolgen
sollte,
da
das
Risiko
schweren
Schadens
über
dem
Nutzen
liegt.
Eine
relative
(bedingte)
Contraindikation
erlaubt
eine
Behandlung
nur
nach
sorgfältiger
Nutzen-Risiko-Abwägung,
ggf.
mit
besonderer
Überwachung,
Dosierungsanpassung
oder
Alternativen.
bestimmten
Medikamenten
oder
akute
instabile
Erkrankungen,
bei
denen
eine
Behandlung
medizinisch
nicht
sicher
ist.
Relative
Contraindikationen
umfassen
moderat
erhöhte
Risikofaktoren,
wie
leichte
Funktionsstörungen
oder
begleitende
Erkrankungen,
bei
denen
eine
Therapie
mit
erhöhter
Vorsicht
durchgeführt
werden
kann
oder
auf
eine
andere
Option
ausgewichen
wird.
Basis
der
Anamnese,
klinischer
Untersuchung,
vorhandener
Diagnostik
und
aktueller
Leitlinien.
Ziel
ist
der
Schutz
der
Patientensicherheit
durch
eine
sorgfältige
Abwägung
von
Nutzen
und
Risiken
sowie
eine
Dokumentation
der
Entscheidung
und
ggf.
informierte
Zustimmung
des
Patienten.