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Kontraindikation

Kontraindikation bezeichnet Merkmale oder Umstände bei einer Person, unter denen eine Behandlung, ein Medikament oder eine diagnostische Maßnahme ungeeignet ist oder ein gesundheitliches Risiko darstellt. Ziel ist es, Schaden zu vermeiden und den Nutzen abzuwägen.

Absolute Kontraindikationen sind Bedingungen, unter denen der Eingriff oder das Medikament unter keinen Umständen angewendet werden

Relative Kontraindikationen sind Situationen, in denen der Nutzen der Maßnahme unter Umständen möglich ist, der Risikobereich

Die Bewertung von Kontraindikationen erfolgt durch den behandelnden Arzt oder die Ärztin anhand der Anamnese, körperlicher

darf.
Beispiele
sind
bekannte
schwere
Allergien
gegen
den
Wirkstoff,
aktive
Schwangerschaft
oder
Stillzeit
bei
Medikamenten
mit
teratogenem
Risiko
sowie
schwere
Funktionsstörungen
von
Organen,
die
durch
die
Behandlung
weiter
verschlechtert
würden.
jedoch
erhöht
ist.
Hier
spricht
man
von
einer
verhaltungsbedingten
Risikoabwägung,
oft
mit
angepasster
Dosis,
erhöhter
Überwachung
oder
alternativen
Therapien.
Beispiele
sind
milde
bis
moderate
Funktionsstörungen,
gleichzeitige
Einnahme
interactinger
Substanzen
oder
bestimmte
Komorbiditäten,
bei
denen
der
Eingriff
sorgfältig
abgewogen
werden
muss.
Untersuchung,
relevanter
Laborwerte
und
der
Medikation
des
Patienten.
Sie
umfasst
eine
Nutzen-Risiko-Abwägung,
Orientierung
an
Leitlinien
und
individuelle
Umstände.
Dokumentation,
Aufklärung
des
Patienten
sowie
ggf.
Einholung
einer
Zweitmeinung
zählen
ebenfalls
zum
Verfahren.
Kontraindikationen
können
sich
im
Verlauf
der
Behandlung
ändern,
sodass
eine
erneute
Bewertung
notwendig
ist.