Bilanzierungspraktiken
Bilanzierungspraktiken bezeichnet die Gesamtheit der Methoden, Verfahren und Richtlinien, die Unternehmen bei der Erstellung ihrer Abschlüsse anwenden, um Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen abzubilden. Sie umfassen die Wahl von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, den Ansatz von Posten, deren Bewertung, Abschreibungen, Rückstellungen, Impairment sowie die Offenlegung in Anhang und Lagebericht.
Rechtlicher Rahmen und Normsetzung: In Deutschland erfolgt die handelsrechtliche Bilanzierung primär nach dem Handelsgesetzbuch (HGB), ergänzt
Grundsätze der Bilanzierung: Zentrale Prinzipien sind Vorsicht, Stetigkeit und Wesentlichkeit. Das Realisationsprinzip beeinflusst die Umsatzrealisierung. Unternehmen
Typische Bewertungs- und Ansatzpraxis: Vermögenswerte werden gemäß geltendem Recht bewertet; das Niederstwertprinzip gilt für viele Vermögensgegenstände
Berichtswesen und Offenlegung: Der Jahresabschluss umfasst Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang; der Lagebericht ergänzt die
Praxis und Prüfung: Die Bilanzierungspraktiken variieren je nach Branche, Unternehmensgröße und Rechtsordnung; internationale Gruppen setzen vermehrt