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Neubewertung

Neubewertung bezeichnet in der Rechnungslegung die Anpassung des Buchwerts eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit an seinen aktuellen Markt- oder Zeitwert. Sie dient dazu, die Vermögens- und Finanzlage eines Unternehmens realitätsnäher abzubilden, insbesondere bei signifikanten Wertveränderungen durch Marktdynamik oder Inflation.

Im internationalen Rechnungswesen (IFRS) ist die Neubewertung von Vermögenswerten im Revaluationsmodell möglich – vor allem für Sachanlagen

In Deutschland wird die Bewertung nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) in der Regel kostenbasiert vorgenommen. Neubewertungen sind

Außerhalb der Bilanzierung wird Neubewertung auch in der Praxis der Immobilien- und Vermögensbewertung verwendet, zum Beispiel

nach
IAS
16
und
für
Investment
Properties
nach
IAS
40.
Die
Neubewertung
setzt
den
Vermögenswert
zum
beizulegenden
Zeitwert
an.
Erhöhungen
fließen
in
eine
Neubewertungsrücklage
im
Eigenkapital;
Abschreibungen
basieren
fortan
auf
dem
neuen
Buchwert.
Wertminderungen
gehen
in
die
Gewinn-
und
Verlustrechnung,
außer
sie
betreffen
zuvor
in
der
Rücklage
erfasste
Erhöhungen,
dann
mindern
sie
dort
zunächst
den
Saldo
der
Neubewertungsrücklage.
dort
im
Vergleich
zu
IFRS
seltener
vorgesehen,
können
aber
in
bestimmten
Fällen
oder
im
Rahmen
eines
IFRS-Konzernabschlusses
vorkommen.
Unternehmen,
die
IFRS
anwenden,
können
das
Revaluationsmodell
nutzen;
in
HGB-Abschlüssen
sind
Wertänderungen
oft
in
Anhang
oder
Gewinn-
und
Verlustrechnung
offengelegt.
bei
Transaktionen,
Veräußerungsabsicht
oder
regelmäßigen
Portfolio-Neubewertungen.
Die
Bewertung
erfordert
in
der
Regel
unabhängige
Gutachter,
klare
Bewertungsgrundlagen
und
regelmäßige
Aktualisierung,
um
Verlässlichkeit
zu
gewährleisten.