Bewertungsrecht
Bewertungsrecht bezeichnet in der Rechtswissenschaft das Rechtsgebiet und die Praxis, die der Feststellung von Wertegrößen von Vermögensgegenständen, Rechten und Verbindlichkeiten für rechtliche oder steuerliche Zwecke dienen. Der Begriff ist kein eigenständiges, universell kodifiziertes Gesetz, sondern eine bereichsübergreifende Zuordnung von Normen, Verfahren und Standards.
Anwendungsbereiche sind unter anderem die Bewertung im Steuerrecht (Grundsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer), die Immobilienbewertung für Kauf,
Der rechtliche Rahmen wird maßgeblich durch das Bewertungsgesetz (BewG) in Deutschland geprägt, das Bewertungsverfahren und Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung kommen verschiedene Verfahren zum Einsatz, etwa Vergleichswertverfahren, Ertragswert- oder Herstellungskostenansätze. Bewertende verfügen über
Das Bewertungsrecht unterliegt fortlaufenden Anpassungen, etwa durch Änderungen der Steuerrechtspraxis, Entwicklungen in der Immobilien- und Finanzmärkte