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Bewertungsrecht

Bewertungsrecht bezeichnet in der Rechtswissenschaft das Rechtsgebiet und die Praxis, die der Feststellung von Wertegrößen von Vermögensgegenständen, Rechten und Verbindlichkeiten für rechtliche oder steuerliche Zwecke dienen. Der Begriff ist kein eigenständiges, universell kodifiziertes Gesetz, sondern eine bereichsübergreifende Zuordnung von Normen, Verfahren und Standards.

Anwendungsbereiche sind unter anderem die Bewertung im Steuerrecht (Grundsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer), die Immobilienbewertung für Kauf,

Der rechtliche Rahmen wird maßgeblich durch das Bewertungsgesetz (BewG) in Deutschland geprägt, das Bewertungsverfahren und Bewertungsmethoden

Bei der Bewertung kommen verschiedene Verfahren zum Einsatz, etwa Vergleichswertverfahren, Ertragswert- oder Herstellungskostenansätze. Bewertende verfügen über

Das Bewertungsrecht unterliegt fortlaufenden Anpassungen, etwa durch Änderungen der Steuerrechtspraxis, Entwicklungen in der Immobilien- und Finanzmärkte

Finanzierung
oder
Beleihung,
die
Unternehmensbewertung
im
GmbH-/Aktienrecht
sowie
Bewertungen
im
Zivilprozess
und
in
der
Insolvenz.
Auch
in
der
Rechnungslegung,
etwa
nach
HGB
oder
internationalen
Standards
(IFRS),
werden
Wertansätze
bewertet;
hier
nimmt
das
Bewertungsrecht
eine
Schnittstellenrolle
ein.
für
steuerliche
Zwecke
regelt.
Ergänzend
liefern
Verwaltungsanordnungen,
Steuer-Richtlinien
und
gerichtliche
Entscheidungen
Orientierung.
In
der
Praxis
kommen
Gutachter
oder
öffentlich
bestellte
bzw.
vereidigte
Sachverständige
zum
Einsatz,
deren
Gutachten
vor
Gericht
oder
gegenüber
Behörden
Beachtung
finden.
Fachkunde
in
der
Wertermittlung
und
müssen
Datenbezug,
Annahmen
und
Unsicherheiten
transparent
darstellen.
Rechtsstreitigkeiten
über
Bewertungen
können
vor
Finanz-
oder
Zivilgerichten
ausgetragen
werden.
sowie
international
harmonisierte
Bewertungsgrundsätze.
Es
verknüpft
steuerliche
Vorgaben,
zivilrechtliche
Anforderungen
und
handelsrechtliche
Bewertungsregeln
zu
einem
interdisziplinären
Rechtsgebiet.