Betriebsräten
Betriebsräte sind gewählte Vertretungsorgane von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Unternehmen, die nach dem deutschen Arbeitsrecht gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) eingerichtet werden. Ihr Hauptziel ist es, die Interessen der Belegschaft gegenüber der Unternehmensleitung zu vertreten und die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu verbessern. Betriebsräte bestehen aus mindestens drei gewählten Mitgliedern, wobei die genaue Anzahl von der Betriebsgröße abhängt. In Betrieben mit bis zu fünf Beschäftigten kann ein Betriebsrat gewählt werden, wenn mindestens drei Arbeitnehmer dies beantragen.
Die Wahl der Betriebsratsmitglieder erfolgt durch alle wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in geheimen und freien Wahlen.
Zu den zentralen Aufgaben gehört auch die Überwachung der Einhaltung von Gesetzen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen. Betriebsräte
Betriebsräte werden durch das Betriebsverfassungsgesetz geschützt und haben Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für ihre