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Betriebsversammlungen

Betriebsversammlungen sind Versammlungen der Belegschaft eines Betriebs, bei denen der Betriebsrat die Information und den Austausch zu unternehmensrelevanten Vorgängen organisiert. Sie dienen der Transparenz über wirtschaftliche Entwicklungen, Personalfragen, Arbeitsbedingungen und soziale Belange sowie dem Dialog zwischen Belegschaft, Betriebsrat und gegebenenfalls der Geschäftsführung.

Rechtliche Grundlage und Beteiligung: In Deutschland basieren Betriebsversammlungen auf dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Der Betriebsrat hat die

Inhalte und Ablauf: Typische Inhalte sind Berichte zur wirtschaftlichen Lage, Beschäftigungsentwicklung, geplante Investitionen, Umstrukturierungen, Arbeitsbedingungen, Gesundheitsschutz,

Arten und Praxis: Es gibt regelmäßige Betriebsversammlungen und, bei akuten Anlässen, außerordentliche Versammlungen. In großen Unternehmen

Zweck: Betriebsversammlungen fördern Transparenz, Mitbestimmung und sozialen Dialog im Betrieb. Sie ergänzen formale Beschlusswege und tragen

Pflicht,
die
Belegschaft
regelmäßig
zu
unterrichten
und
auf
Antrag
auch
außerordentliche
Versammlungen
einzuberufen.
In
der
Regel
findet
mindestens
eine
Betriebsversammlung
pro
Jahr
statt.
Der
Betriebsratsvorsitzende
führt
die
Versammlung,
der
Arbeitgeber
kann
eingeladen
werden;
alle
Arbeitnehmer
des
Betriebs
können
teilnehmen.
Es
besteht
die
Möglichkeit,
Fragen
zu
stellen,
Informationen
zu
verlangen
und
Themen
vorzubringen,
die
der
Betriebsrat
oder
die
Geschäftsführung
beantworten
sollten.
Ausbildung
und
Weiterbildung
sowie
soziale
Fragen.
Der
Ablauf
umfasst
Berichte,
Diskussionen,
Fragerunden
und
oft
eine
Zusammenfassung
in
einem
Protokoll.
Ziel
ist
ein
offener
Informations-
und
Meinungsdialog,
nicht
die
Herbeiführung
rechtsverbindlicher
Beschlüsse.
finden
solche
Versammlungen
oft
regelmäßig
statt;
in
kleineren
Betrieben
sind
sie
seltener,
aber
dennoch
möglich.
In
Ländern
mit
ähnlichen
Regelungen
(z.
B.
Österreich)
existieren
vergleichbare
Formen
der
Belegschaftsmitwirkung.
zur
Akzeptanz
von
unternehmerischen
Entscheidungen
bei.