Home

B2CVerträge

B2C-Verträge (Business-to-Consumer-Verträge) sind Verträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher als Endkunde. Sie unterscheiden sich von B2B-Verträgen durch besonderen Verbraucherschutz, umfangreichere Informationspflichten, Regelungen zum Widerrufsrecht und strengere Vorgaben für Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).

Für den rechtlichen Rahmen in Deutschland sind vor allem das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie europäische Rechtsvorschriften

Widerrufsrecht: Bei Fernabsatzverträgen und ähnlichen Vertragstypen gilt in der Regel ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Der

Gewährleistung: Verbraucher haben gesetzliche Gewährleistungsrechte, typischerweise zwei Jahre ab Lieferung. Bei Mängeln kann der Verbraucher Nacherfüllung,

Lieferung und Risiko: Mit der Lieferung geht in vielen Fällen das Risiko auf den Verbraucher über; vertragliche

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von B2C-Verträgen unterliegt der DSGVO und nationalem Datenschutzrecht.

Verbraucherschutzinstanzen: Verbraucherzentralen und Aufsichtsbehörden unterstützen Verbraucher bei Problemen mit B2C-Verträgen.

maßgeblich.
Verbraucherverträge
verpflichten
den
Unternehmer
zu
vorvertraglichen
Informationen
über
wesentliche
Merkmale
der
Ware
oder
Dienstleistung,
den
Gesamtpreis,
Lieferbedingungen
und
die
Rechtsfolgen
eines
Widerrufs.
AGB
müssen
fair,
transparent
und
verständlich
sein;
unwirksame
Klauseln
bleiben
ausgeschlossen.
Fristbeginn,
Ausnahmen
(etwa
bei
versiegelten
Waren
oder
digitalen
Inhalten
bei
Leistungsbeginn
mit
Zustimmung
des
Verbrauchers)
und
die
Rückabwicklung
regeln
sich
nach
dem
BGB.
Minderung,
Rücktritt
oder
Schadensersatz
verlangen,
abhängig
vom
Einzelfall.
Regelungen
zu
Lieferzeit,
Verzug
und
Versandkosten
gelten
ebenso
wie
Pflichten
des
Unternehmers
zur
ordnungsgemäßen
Erbringung
der
Leistung.