B2CVerträge
B2C-Verträge (Business-to-Consumer-Verträge) sind Verträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher als Endkunde. Sie unterscheiden sich von B2B-Verträgen durch besonderen Verbraucherschutz, umfangreichere Informationspflichten, Regelungen zum Widerrufsrecht und strengere Vorgaben für Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).
Für den rechtlichen Rahmen in Deutschland sind vor allem das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie europäische Rechtsvorschriften
Widerrufsrecht: Bei Fernabsatzverträgen und ähnlichen Vertragstypen gilt in der Regel ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Der
Gewährleistung: Verbraucher haben gesetzliche Gewährleistungsrechte, typischerweise zwei Jahre ab Lieferung. Bei Mängeln kann der Verbraucher Nacherfüllung,
Lieferung und Risiko: Mit der Lieferung geht in vielen Fällen das Risiko auf den Verbraucher über; vertragliche
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von B2C-Verträgen unterliegt der DSGVO und nationalem Datenschutzrecht.
Verbraucherschutzinstanzen: Verbraucherzentralen und Aufsichtsbehörden unterstützen Verbraucher bei Problemen mit B2C-Verträgen.