vorvertraglichen
Vorvertragliche Pflichten bezeichnet den Pflichtenipar in der Phase der Verhandlungen, bevor ein Vertrag rechtsverbindlich zustande kommt. Sie dienen dem fairen Verhalten der Parteien und dem Schutz berechtigter Erwartungshaltungen, die durch Verhandlungen entstehen können. In Deutschland existiert kein eigenständiges Gesetz zu vorvertraglichen Pflichten; die Rechtsgrundlagen ergeben sich aus allgemeinen Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB) sowie aus den Pflichten aus dem Schuldverhältnis (§ 241 BGB) und der damit verbundenen Haftung bei Verhandlungen. Die Rechtsfigur der culpa in contrahendo fasst die Haftung bei Verletzungen dieser Pflichten zusammen.
Typische Inhalte vorvertraglicher Pflichten umfassen unter anderem die Treuepflicht in den Verhandlungen, die Pflicht zur wahrheitsgemäßen
Folgen bei Verletzungen können Schadenersatzansprüche des benachteiligten Partners sein. Voraussetzung ist in der Regel ein nachweisbarer
International finden sich ähnliche Konzepte unter dem Begriff culpa in contrahendo oder vorvertragliche Haftung; der genaue