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vorvertraglichen

Vorvertragliche Pflichten bezeichnet den Pflichtenipar in der Phase der Verhandlungen, bevor ein Vertrag rechtsverbindlich zustande kommt. Sie dienen dem fairen Verhalten der Parteien und dem Schutz berechtigter Erwartungshaltungen, die durch Verhandlungen entstehen können. In Deutschland existiert kein eigenständiges Gesetz zu vorvertraglichen Pflichten; die Rechtsgrundlagen ergeben sich aus allgemeinen Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB) sowie aus den Pflichten aus dem Schuldverhältnis (§ 241 BGB) und der damit verbundenen Haftung bei Verhandlungen. Die Rechtsfigur der culpa in contrahendo fasst die Haftung bei Verletzungen dieser Pflichten zusammen.

Typische Inhalte vorvertraglicher Pflichten umfassen unter anderem die Treuepflicht in den Verhandlungen, die Pflicht zur wahrheitsgemäßen

Folgen bei Verletzungen können Schadenersatzansprüche des benachteiligten Partners sein. Voraussetzung ist in der Regel ein nachweisbarer

International finden sich ähnliche Konzepte unter dem Begriff culpa in contrahendo oder vorvertragliche Haftung; der genaue

Aufklärung
relevanter
Umstände
sowie
die
Pflicht,
keine
Täuschung
oder
Irreführung
zuzulassen.
Darüber
hinaus
besteht
eine
Informationspflicht,
soweit
dem
anderen
Verhandlungspartner
wesentliche
Tatsachen
bekannt
sind,
die
für
seine
Entscheidung
über
den
Vertrag
von
Bedeutung
sind.
Des
Weiteren
sollen
Verhandlungen
so
geführt
werden,
dass
berechtigte
Erwartungen
nicht
grundlos
zerstört
oder
ausgenutzt
werden
und
Vertraulichkeit
gewahrt
wird,
soweit
nichts
anderes
vereinbart
ist.
Schaden
sowie
eine
Ursächlichkeit
zwischen
der
Pflichtverletzung
und
dem
entstandenen
Nachteil.
Auch
Aufwendungen,
Entschädigungen
für
entgangene
Gelegenheiten
oder
Rückabwicklungen
können
Bestandteil
der
Rechtsfolgen
sein.
Umfang
variiert
je
nach
Rechtsordnung.