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nachweisbarer

Nachweisbar ist ein deutsches Adjektiv, das beschreibt, dass eine Behauptung, ein Zusammenhang oder ein Ergebnis durch Belege oder überprüfbare Daten gestützt werden kann. Gegenüber Begriffen wie verifizierbar, belegbar oder prüfbar kennzeichnet es eine Qualität der Evidenz: Es existieren nachvollziehbare Belege, mit denen sich die Behauptung überprüfen lässt. Nicht alle Aussagen sind nachweisbar; manche bleiben vorerst unbestätigt oder spekulativ.

Das Wort leitet sich vom Verb nachweisen ab, wobei die Endung -bar die Möglichkeit ausdrückt, etwas zu

In der Praxis findet der Begriff vor allem in Wissenschaft, Forschung, Recht und Journalismus Anwendung. Wissenschaftlich

Synonyme und nahe Bedeutungen sind belegbar, verifizierbar oder prüfbar. Als Gegenbegriffe gelten unklar, unbelegt, spekulativ oder

prüfen
oder
zu
belegen.
Im
Deutschen
wird
nachweisbar
attributiv
dekliniert,
zum
Beispiel:
ein
nachweisbarer
Beleg,
eine
nachweisbare
Quelle,
ein
nachweisbares
Ergebnis.
Im
predicativen
Gebrauch
lautet
die
Form:
Die
Ergebnisse
sind
nachweisbar.
spricht
man
von
einem
nachweisbaren
Zusammenhang,
wenn
Daten
oder
Experimente
eine
beobachtbare
Beziehung
zwischen
Variablen
belegen.
Juristisch
oder
in
der
Berichterstattung
wird
damit
oft
darauf
hingewiesen,
dass
eine
Behauptung
durch
konkrete
Belege
gestützt
werden
kann.
Der
Ausdruck
trägt
eine
nüchterne,
vorsichtige
Bedeutung
und
unterscheidet
sich
von
stärker
konnotierten
Begriffen
wie
bewiesen
oder
unumstößlich.
nicht
nachprüfbar.
Der
Begriff
hilft,
Qualität
und
Stand
von
Aussagen
zu
kommunizieren,
ohne
endgültige
Gewissheit
zu
behaupten.