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vorvertragliche

Vorvertragliche bezieht sich im Zivilrecht auf die Phase der Verhandlungen vor dem Abschluss eines Vertrags und die damit verbundenen Pflichten der beteiligten Parteien. Der Begriff wird in der Praxis meist in der Form von vorvertraglichen Pflichten oder der vorvertraglichen Pflichtverletzung verwendet. Rechtsgrundlage finden diese Pflichten im Kern im Grundsatz von Treu und Glauben (Treu und Glauben) gemäß § 242 BGB sowie in den allgemeinen Regelungen zu Pflichten aus Schuldverhältnissen (§§ 241 ff. BGB).

Zu den typischen vorvertraglichen Pflichten gehören unter anderem die Verhandlungen in Treu und Glauben zu führen,

Wegen einer Verletzung vorvertraglicher Pflichten kann der Geschädigte Schadensersatz verlangen. Ansprüche ergeben sich typischerweise aus dem

In der Praxis werden vorvertragliche Pflichten oft durch sorgfältige Verhandlungsvorbereitung, Dokumentation, Geheimhaltungsvereinbarungen und klare Kommunikation gestützt,

relevante
Informationen
offen
zu
legen,
vertrauliche
Informationen
zu
schützen
und
keine
falschen
oder
irreführenden
Angaben
zu
machen.
Ebenso
gehört
der
respektvolle
Umgang
mit
dem
Verhandlungsprozess
dazu,
etwa
das
Warten
auf
angemessene
Fristen
und
das
unterlassene
Ausnutzen
des
Verhandlungsstandes.
Parteien
sollen
das
Vertrauen
der
anderen
Seite
nicht
durch
unzulässige
Druckmittel
oder
Täuschung
zerstören.
allgemeinen
Schuldrechtsregime,
insbesondere
aus
§
280
BGB
in
Verbindung
mit
den
Pflichten
aus
§
241
BGB;
zusätzlich
können
Ansprüche
aus
§
311
BGB
anknüpfen,
wenn
ein
vorvertragliches
Verhältnis
entstanden
ist.
Voraussetzung
ist
in
der
Regel
ein
verschuldeter
Schaden,
der
kausal
mit
der
Pflichtverletzung
zusammenhängt,
sowie
Foreseeability
und
Zumutbarkeit.
um
Rechtsstreitigkeiten
zu
vermeiden.