vorvertragliche
Vorvertragliche bezieht sich im Zivilrecht auf die Phase der Verhandlungen vor dem Abschluss eines Vertrags und die damit verbundenen Pflichten der beteiligten Parteien. Der Begriff wird in der Praxis meist in der Form von vorvertraglichen Pflichten oder der vorvertraglichen Pflichtverletzung verwendet. Rechtsgrundlage finden diese Pflichten im Kern im Grundsatz von Treu und Glauben (Treu und Glauben) gemäß § 242 BGB sowie in den allgemeinen Regelungen zu Pflichten aus Schuldverhältnissen (§§ 241 ff. BGB).
Zu den typischen vorvertraglichen Pflichten gehören unter anderem die Verhandlungen in Treu und Glauben zu führen,
Wegen einer Verletzung vorvertraglicher Pflichten kann der Geschädigte Schadensersatz verlangen. Ansprüche ergeben sich typischerweise aus dem
In der Praxis werden vorvertragliche Pflichten oft durch sorgfältige Verhandlungsvorbereitung, Dokumentation, Geheimhaltungsvereinbarungen und klare Kommunikation gestützt,