vorvertragliches
Vorvertragliches bezieht sich auf Rechtsbeziehungen und Pflichten, die in der Anbahnungsphase eines Vertrages bestehen. Der Begriff wird häufig im Zusammenhang mit vorvertraglicher Pflichtverletzung verwendet, die aus dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) abgeleitet wird und in der deutschen Rechtsliteratur oft als culpa in contrahendo bezeichnet wird. Es gibt kein eigenes gesetzliches Regelwerk nur für das Vorvertragsstadium; vielmehr greifen allgemeine Normen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (insbesondere §§ 241, 242, 280 BGB) sowie gerichtliche Rechtslage.
Zu den typischen vorvertraglichen Pflichten gehören Treu und Glauben bei Verhandlungen, vollständige und wahrheitsgemäße Offenlegung wesentlicher
Wegen einer Verletzung vorvertraglicher Pflichten kann der Geschädigte Schadensersatz verlangen. Anspruchsgrundlagen bilden vor allem die allgemeinen
In der Praxis enden vorvertragliche Pflichten mit dem Abschluss oder dem Scheitern der Verhandlungen. Manche Pflichten