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Vertrauensschäden

Vertrauensschäden bezeichnet im deutschen Zivilrecht Schäden, die einer geschützten Partei durch die Verletzung von Treue- oder Vertraulichkeitspflichten in einem Vertrauensverhältnis entstehen. Typische Konstellationen finden sich in Treuhandverhältnissen, in denen Vermögenswerte oder sensible Informationen verwaltet werden, sowie in Arbeits-, Rechts- oder Beratungsverhältnissen, in denen sich eine Partei auf das Vertrauen anderer verlässt.

Der rechtliche Hintergrund beruht darauf, dass Vertrauensschäden Vermögensschäden darstellen, die aus einer Pflichtverletzung resultieren. Die Haftung

Zu den typischen Schadensformen gehören direkte Vermögensverluste – etwa verlorene Beträge oder entgangene Zinsen – sowie Folge- und

Beweis- und haftungsrechtlich gilt: Der Anspruchsteller trägt den Beweis der Pflichtverletzung und ihrer Ursache für den

ergibt
sich
in
der
Regel
aus
allgemeinen
Schadensersatzgrundsätzen
des
BGB,
insbesondere
aus
§
823
I
in
Verbindung
mit
der
Treue-
bzw.
Vertrauenspflicht
gemäß
§
242
BGB.
Die
konkrete
Anspruchsgrundlage
hängt
vom
Einzelfall
ab,
etwa
aus
vertraglichen
Pflichtverletzungen
oder
aus
deliktsrechtlichen
Ansprüchen.
Herstellungskosten,
Kosten
der
Rechtsverfolgung
und
gegebenenfalls
weitere
finanzielle
Nachteile,
die
sich
aus
der
Pflichtverletzung
ergeben.
In
die
Berechnung
können
auch
zukünftige
Erträge
einfließen.
Grundsätzlich
muss
der
Geschädigte
den
Pflichtverstoß,
den
ursächlichen
Zusammenhang
und
die
Schadenhöhe
nachweisen.
Schaden;
Mitverschulden
des
Geschädigten
kann
den
Anspruch
mindern.
Vertrauensschäden
spielen
eine
zentrale
Rolle
in
Wirtschafts-
und
Compliance-Kontexten,
da
sie
das
Vertrauen
in
Beziehungen,
Verfahren
und
den
Umgang
mit
Vermögenswerten
betreffen.