Vertrauensschäden
Vertrauensschäden bezeichnet im deutschen Zivilrecht Schäden, die einer geschützten Partei durch die Verletzung von Treue- oder Vertraulichkeitspflichten in einem Vertrauensverhältnis entstehen. Typische Konstellationen finden sich in Treuhandverhältnissen, in denen Vermögenswerte oder sensible Informationen verwaltet werden, sowie in Arbeits-, Rechts- oder Beratungsverhältnissen, in denen sich eine Partei auf das Vertrauen anderer verlässt.
Der rechtliche Hintergrund beruht darauf, dass Vertrauensschäden Vermögensschäden darstellen, die aus einer Pflichtverletzung resultieren. Die Haftung
Zu den typischen Schadensformen gehören direkte Vermögensverluste – etwa verlorene Beträge oder entgangene Zinsen – sowie Folge- und
Beweis- und haftungsrechtlich gilt: Der Anspruchsteller trägt den Beweis der Pflichtverletzung und ihrer Ursache für den