Arbeitsverträge
Arbeitsverträge definieren die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern und regeln, in welchem Umfang Arbeit geleistet wird, zu welchem Zweck, und unter welchen Konditionen die Vergütung erfolgt. Ein Arbeitsverhältnis kann mündlich, schriftlich oder konkludent entstehen; in der Praxis wird ein schriftlicher Vertrag empfohlen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Rechtliche Grundlage: Rechtsgrundlage ist in Deutschland das Bürgerliche Gesetzbuch, insbesondere § 611a BGB, nach dem durch den
Inhalt eines Arbeitsvertrags: Wesentliche Bestandteile sind die Identität der Vertragspartner, der Beginn des Arbeitsverhältnisses, ggf. die
Typen und Beendigung: Es wird zwischen unbefristeten und befristeten Arbeitsverträgen unterschieden; Teilzeitarbeit ist möglich. Die Beendigung